Aufzüge und Versammlungen

Die Veranstaltung von Demonstrationen und Versammlungen ist im Grundgesetz verankert.

Anzeige

Spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Veranstaltung ist diese durch den Veranstalter bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Die Anzeige ist direkt in den Großen Kreisstädte Eislingen/Fils, Geislingen/Steige und Göppingen vorzunehmen. Für Veranstaltungen in allen weiteren kreisangehörigen Gemeinden ist das Landratsamt Göppingen zuständig.

Vorzulegen ist ein formloses Schreiben mit Angaben über:

  • Zweck der Veranstaltung
  • Name und Erreichbarkeit des Veranstalters
  • Termin mit Datum und Uhrzeit
  • Zeitlicher Ablauf
  • Zuwege und Versammlungsort
  • Voraussichtliche Zahl der Teilnehmer

Amtsleiter / Kontakt

Christian Kreidenweiß, Amtsleiter Rechts- und Ordnungsamt
Christian Kreidenweiß
Amtsleiter Rechts- und Ordnungsamt

Auskunft, Vorzimmer
Fax +49 7161 202-5190

Adresse

Rechts- und Ordnungsamt
Landratsamt Göppingen
Lorcher Str. 6
73033 Göppingen
E-Mail

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