Parkausweise für schwerbehinderte Menschen

EU-einheitlicher (blauer) Parkausweis

Für die Ausstellung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde ist der Eintrag des Merkzeichens "aG" oder "bl" im Schwerbehindertenausweis erforderlich.

Auf den mit dem Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol) gekennzeichneten Parkplätzen darf nur geparkt werden, wenn Sie über einen blauen Parkausweis verfügen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Ausstellung einer Parkerleichterung für außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • Schwerbehindertenausweis
  • Lichtbild

Im Kreis Göppingen sind die Städte Donzdorf, Eislingen, Göppingen, Geislingen und Uhingen selbst für die Erteilung der Parkerleichterung zuständig.
Für alle anderen Städte und Gemeinden ist das Straßenverkehrsamt zuständig.

Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orangefarbener Parkausweis)

Antragstellung

Im Kreis Göppingen sind die Städte Donzdorf, Eislingen, Göppingen, Geislingen und Uhingen selbst für die Erteilung der Parkerleichterung zuständig.

Weiterführende Links

Für alle anderen Städte und Gemeinden ist das Straßenverkehrsamt zuständig.

Amtsleiter / Kontakt

Manfred Gottwald, Amtsleiter Straßenverkehrsamt
Manfred Gottwald
Amtsleiter Straßenverkehrsamt
Fax +49 7161 202-5290

Auskunft, Vorzimmer
Fax +49 7161 202-5290

Adresse

Straßenverkehrsamt
Landratsamt Göppingen
Lorcher Str. 6
73033 Göppingen
E-Mail

Weitere Kontaktpersonen