Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis nach § 29 StVO. Dies betrifft z. B. Volkswanderungen, Radtouristikfahrten, Straßenfeste, Umzüge, Motorsport etc.
Antragstellung
Der Antrag wird über das Bürgermeisteramt gestellt. Für die Veranstaltung muss zudem ein ausreichender Versicherungsschutz bestehen.
Formulare und Merkblätter
- Antrag auf Durchführung einer Festveranstaltung (PDF,64 KB)
- Veranstaltererklärung (PDF,42 KB)
- Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei einer Straßenverkehrsbehörde über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung
- Merkblatt "Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen" (PDF,57 KB)