Schutzgebiete im Landkreis Göppingen
Zur Erhaltung und Sicherung der Schönheit, Eigenart und Vielfalt der Natur des Landkreises Göppingen werden Schutzgebiete ausgewiesen. Diese Seite gibt einen Überblick über die verschiedenen Arten von geschützten Gebieten und Landschaftselementen.
Naturschutzgebiete
Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist, können als Naturschutzgebiete geschützt werden. Erforderlich kann solch ein Schutz werden, wenn das Gebiet zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten dient. Manche Gebiete werden auch geschützt, wenn dies aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen notwendig erscheint. Schließlich kann der Schutz auch wegen der Seltenheit, besonderer Eigenart oder hervorragenden Schönheit eine Gebietes erforderlich sein.
Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden (Referate 55 und 56 der Regierungspräsidien). Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus.
Im Landkreis Göppingen wurden bisher insgesamt 20 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 2.887 ha ausgewiesen. Dies entspricht einem Anteil von 4,5 Prozent der Landkreisfläche. Im südlichen Teil des Landkreises, dem Oberen Filstal, befindet sich der größte Teil der Naturschutzgebiete. Ziel ist dort vor allem der Schutz wertvoller Wacholderheiden und Magerrasen sowie naturnaher Laubwälder. Das Naturschutzgebiet "Eybtal mit Teilen des Längen- und Rohrachtales" im Stadtgebiet Geislingen und Gemeindegebiet Böhmenkirch ist mit 1.331 ha das größte Naturschutzgebiet im Regierungsbezirk Stuttgart.
Weitere Informationen zu den Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk Stuttgart können beim Regierungspräsidium Stuttgart abgerufen werden.
Die Lage der Naturschutzgebiete können Sie im Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg einsehen. Dort können Sie mit einem Klick auf das jeweilige Schutzgebiet unter anderem die Rechtsverordnung abrufen.
Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete werden zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft sowie zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder Nutzungsfähigkeit der Naturgüter ausgewiesen. Mit diesem Instrument können auch Gebiete besonderer Bedeutung für die Erholung gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden.
Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Naturschutzbehörden, also die Landratsämter oder Stadtkreise, zuständig.
Im Landkreis Göppingen bestehen zurzeit 35 Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von rund 15.700 ha, was knapp einem Viertel der Landkreisfläche entspricht. Neben großflächigen Landschaftsschutzgebieten im Oberen Filstal hat der Landkreis Anteil am landkreisübergreifenden Landschaftsschutzgebiet um die drei Kaiserberge. Am Albtrauf (Raum Bad Boll) und auf den Gemarkungen Ebersbach und Eislingen befinden sich Landschaftsschutzgebiete, welche vor allem zum Schutz von zusammenhängenden Streuobstflächen ausgewiesen wurden.
Die Lage der Landschaftsschutzgebiete können Sie im Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg einsehen. Dort können Sie mit einem Klick auf das jeweilige Schutzgebiet unter anderem die Rechtsverordnung abrufen.
Naturdenkmale
Als Naturdenkmal werden einzelne Naturschöpfungen ausgewiesen, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des besonderen Schutzes bedürfen. Auch zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter Tiere und Pflanzen können Gebiete als Naturdenkmale erklärt werden.
Die untere Naturschutzbehörde kann per Rechtsverordnung bis zu 5 ha große flächenhafte Naturdenkmäler (z. B. Feuchtgebiete, Moore, Heiden) oder aber sogenannte Einzelbildungen (z. B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) ausweisen.
Die Zuständigkeit für Naturdenkmäler im Bereich der Großen Kreisstädte (Eislingen/Fils, Göppingen, Geislingen) liegt bei den jeweiligen Stadtverwaltungen als untere Verwaltungsbehörden.
Im Landkreis Göppingen stehen derzeit 247 flächenhafte Naturdenkmäler mit einer Gesamtfläche von 312 ha sowie 213 Einzelbildungen (insbesondere landschaftsprägende Einzelbäume und Baumgruppen) unter Schutz.
Die Lage der Naturdenkmäler können Sie im Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg einsehen.
Waldschutzgebiete
Die Lage der Waldschutzgebiete können Sie im Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg einsehen.
Es gibt zwei Arten von Waldschutzgebieten:
Bannwälder
Als Bannwälder werden sich selbst überlassene Waldreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. In Bannwäldern wird wissenschaftlich untersucht, wie sich die Waldlebensgemeinschaft ohne den willentlichen Einfluss des Menschen entwickelt. Dabei sollen Erkenntnisse über die Entwicklung von Waldökosystemen gewonnen werden, die in der Praxis der Waldwirtschaft, Landschaftspflege und des Naturschutzes Anwendung finden könnten.
Auf dem Gemeindegebiet von Bad Boll befindet sich der einzige Bannwald des Landkreises, das „Teufelsloch“ mit einer Fläche von 18 ha. Es handelt sich dabei um ein sich selbst überlassenes Waldreservat in dem keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet.
Schonwälder
Schutz, Erhaltung und Erneuerung von historischen Waldformen und landschaftstypischen Waldbeständen, von Natur aus seltener oder selten gewordener Waldgesellschaften und von Biotopkomplexen, die schutzwürdigen Arten Lebensraum bieten, können Schutzziel von Schonwäldern sein. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Um die seltenen Tier- und Pflanzenarten zu erhalten, ist oft die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.
Im Landkreis Göppingen bestehen derzeit acht Schonwälder, mit denen vor allem landschaftstypische Waldbestände, teilweise historische Waldformen und Waldbiotopkomplexe mit einer Fläche von 245 ha geschützt werden. Waldschutzgebiete werden von der höheren Forstbehörde (Forstdirektion im Regierungspräsidium Freiburg) per Rechtsverordnung ausgewiesen.
Biotope
Gesetzlich geschützte Biotope, wie zum Beispiel Feldhecken, Wacholderheiden, Felsen oder Stillgewässer bieten Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Sie dürfen deshalb nicht erheblich beeinträchtigt werden.
Die genaue Lage der erfassten Biotope können Sie unter im Karten- und Datendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) einsehen.
Bitte beachten Sie, dass die Darstellung der Biotope lediglich Ihrer Information dient und keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Ein geschützter Biotop ist aufgrund seiner Eigenschaften Kraft des Gesetzes geschützt, nicht durch Eintrag in ein Kartenwerk.
Natura 2000
Das europäische ökologische Netz "Natura 2000" dient dem Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und der europäischen Vogelschutzgebiete. Die Landratsämter sorgen für den Schutz der Gebiete vor erheblichen Beeinträchtigungen.
Im Kreis Göppingen gibt es derzeit acht FFH-Gebiete und drei Vogelschutz-Gebiete.
Nähere Informationen zur Natura 2000 finden Sie hier:
Für die Natura 2000-Gebiete werden in Federführung der höheren Naturschutzbehörden Managementpläne erstellt. Diese Pläne enthalten Maßnahmen, die der Erhaltung oder Entwicklung des jeweiligen Gebietes dienen.
Die fertig gestellten Pläne können Sie bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) einsehen.
Verzeichnisse, Statistiken
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) führt Daten zu allen Schutzgebieten in Baden-Württemberg und erstellt landesweite Statistiken.
Eine Übersicht mit Informationen zu den einzelnen Schutzgebieten in Form von Steckbriefen finden sie unter
Schutzgebietsstatistik der LUBW