Abteilung Flurneuordnung

Was ist die Flurneuordnung?

Die Flurneuordnung ist ein Verfahren, bei dem landwirtschaftliche Flächen neu geordnet werden, um die Nutzung zu verbessern und zu optimieren. Oft sind landwirtschaftliche Flächen sehr zersplittert und unpraktisch aufgeteilt, was die Bewirtschaftung erschwert. Bei der Flurneuordnung werden diese Flächen neu verteilt, sodass die Landwirte größere und besser nutzbare Grundstücke bekommen. Das Ziel ist es, die Landwirtschaft effizienter zu machen und die Lebensbedingungen in ländlichen Gebieten zu verbessern. Gleichzeitig können dabei auch Wege, Gräben und andere Infrastrukturen angepasst oder neu angelegt werden. Die Flurneuordnung hilft also, die landwirtschaftliche Nutzung zu erleichtern und die Landschaft besser zu gestalten.

Zuständigkeit

Als untere Flurbereinigungsbehörde ist das Amt für Vermessung und Flurneuordnung zuständig für die Landkreise Göppingen und Esslingen.
Der Zuständigkeitsbereich ist in zwei Teile aufgeteilt: Flurneuordnung 1 und Flurneuordnung 2 mit den jeweiligen Flurneuordungsverfahren.

Herr
Christoph Becker, Abteilungsleiter

Sachgebiet Flurneuordnung 1
Bad Überkingen-Hausen, Bempflingen-Kleinbettlingen (Hohe Äcker), Donzdorf (Nordumfahrung), Neckartenzlingen, Salach (Bärenbachtal)

Weitere Informationen zu den aktuellen Flurneuordnungsverfahren finden Sie im Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL)

Sachgebiet Flurneuordnung 2
Eislingen / Süßen (B 10 / B 466)

Weitere Informationen zu den aktuellen Flurneuordnungsverfahren finden Sie im Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL)

Aufgaben

Freiwilliger Landtausch

Der freiwillige Landtausch ist ein schnelles und einfaches Verfahren, um die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen zu verbessern. Dabei tauschen wenige Grundstückseigentümer freiwillig ihre Grundstücke untereinander. Dies ist besonders nützlich, wenn viele kleine Felder zu größeren Einheiten zusammengelegt werden sollen und nur wenige Vermessungsarbeiten nötig sind. Ein Landtausch kann auch zur Förderung des Naturschutzes und zur Pflege der Landschaft erfolgen.

Modernisierung ländlicher Wege

Sind die ländlichen Wege in Ihrer Gemeinde kaputt und müssen diese dringend modernisiert werden, kann Ihnen das Förderprogramm zur Modernisierung ländlicher Wege (MolWe) weiterhelfen.

Hinweis:

Weitere Informationen zur nachhaltigen Modernisierung ländlicher Wege oder zur Beantragung der Förderung finden Sie auch im Serviceportal Baden-Würrtemberg.

Unternehmensverfahren

Wenn ländliche Grundstücke in großem Umfang für große Bauprojekte wie Autobahnen, Bahnstrecken, Schifffahrtswege oder Wasserrückhaltebecken genutzt werden, kann der Landverlust durch eine Unternehmensflurneuordnung auf viele Eigentümer verteilt werden. Dadurch werden Nachteile für die allgemeine Landnutzung, wie die Zerschneidung von Flurstücken und Wegen, vermieden. Voraussetzung dafür ist, dass ein Planfeststellungsverfahren oder ein ähnliches Planungsverfahren durchgeführt wird. Die Kosten für die Beseitigung der Zerschneidungsschäden und das Verfahren trägt das Unternehmen. Die betroffenen Eigentümer erhalten eine Geldentschädigung für das benötigte Land und die entstehenden Nachteile.

Amtsleiter / Kontakt

Simon Betz, Amtsleiter Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Simon Betz
Amtsleiter Amt für Vermessung und Flurneuordnung

Auskunft, Vorzimmer
Fax +49 7331 304-203

Servicestelle

Adresse

Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Landratsamt Göppingen
Gartenstraße 13
73312 Geislingen
E-Mail

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