Fachdienst Versorgung
Der Fachdienst Versorgung trifft Entscheidungen nach dem SGB IX (Schwerbehindertenrecht) und gewährt Leistungen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts nach dem Vierzehnten Sozialgesetzbuches - SGB XIV.
Anlaufstelle beim Kreissozialamt
Die Aufgaben des Fachdienstes Versorgung werden gemäß § 13a Abs. 2 LVG in einer gemeinsamen Dienststelle mit dem Alb-Donau-Kreis beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis in Ulm wahrgenommen. Beim Landratsamt Göppingen gibt es eine Anlaufstelle beim Kreissozialamt.
So erreichen Sie die Anlaufstelle im Kreissozialamt:
Sekretariat der Amtsleitung, 1. Stock, Zimmer 182
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
Telefon: +49 7161 202-4101
Fax: +49 7161 202-4191
E-Mail: kreissozialamt@lkgp.de
Sprechstunden
Telefonische Sprechzeiten beim Fachdienst Versorgung, Landratsam Alb-Donau-Kreis
Telefon-Hotline: 0731 185-4302
Tag | Uhrzeit |
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Montag und Dienstag | 08.00 bis 12.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 bis 17.30 Uhr |
Unsere Aufgaben
Anerkennung von Assistenzhunden
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) trifft in Abschnitt 2b Regelungen über Assistenzhunde. Durch die Assistenzhundeverordnung (AHundV) werden die Regelungen des BGG konkretisiert. Unter anderem sieht die AHundV eine einheitliche Kennzeichnung anerkannter Assistenzhunde sowie das Erstellen eines entsprechenden Lichtbildausweises für den Menschen mit Behinderungen vor. Durch die eindeutige Kennzeichnung und Nachweisbarkeit, dass es sich um einen zertifizierten Assistenzhund handelt, werden bestehende Rechtsunsicherheiten in Bezug auf das Zutrittsrecht von Menschen mit Behinderungen zu öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen in Begleitung ihrer Assistenzhunde beseitigt.
In Baden-Württemberg wurde die Zuständigkeit für die Anerkennung eines Assistenzhundes sowie die Aushändigung eines Ausweises und Abzeichens den Versorgungsämtern übertragen.
Anträge zur Anerkennung von Assistenzhunden
- Antrag auf Anerkennung eines Assistenzhundes, der seine Ausbildung erfolgreich vor dem 1. Juli 2024 abgeschlossen hat (§ 21 AHundV) (PDF,924 KB)
- Ausfüll-Hilfe zum Antrag § 21 AHundV (PDF,260 KB)
- Antrag auf Anerkennung eines Assistenzhundes, der im Ausland anerkannt wurde (§ 22 Absatz 1 AHundV) (PDF,897 KB)
- Ausfüll-Hilfe zum Antrag § 22 Absatz 1 AHundV (PDF,271 KB)
- Antrag auf Anerkennung eines Assistenzhundes, der bereits von einem anderen Träger anerkannt wurde (Antrag § 22 Absatz 2 AHundV) (PDF,914 KB)
- Ausfüll-Hilfe zum Antrag § 22 Absatz 2 AHundV (PDF,248 KB)
- Antrag auf Anerkennung eines Assistenzhundes, der als Hilfsmittel im Sinne des § 33 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt wurde (§ 23 AHundV) (PDF,914 KB)
- Ausfüll-Hilfe zum Antrag § 23 AHundV (PDF,239 KB)
Weitere Informationen
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Entschädigungsleistungen für Opfer des 2. Weltkrieges und deren Hinterbliebene
Häftlingshilfegesetz (HHG)
Entschädigung für Personen, die in der ehemaligen DDR aus politischen Gründen rechtsstaatswidrig individuelles Unrecht erleiden mussten
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Entschädigung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung
Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Entschädigung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen für Opfer einer Gewalttat
Schwerbehindertenrecht - SGB IX
- Feststellung über das Vorliegen von Behinderungen
- Feststellung über den Grad der Behinderung (GdB)
- Feststellung von Merkzeichen zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Die Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) wird durch Bundeswehrverwaltung wahrgenommen.
Die Anschrift lautet:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Soziales Entschädigungsrecht -
Wilhelm-Raabe-Str. 46
40470 Düsseldorf
Hotline-Nummer der Bundeswehr: 0800 7241428
Verwaltungsrechtliches Rehabilitationsgesetz
(VWRehaG)
Entschädigung für Folgeansprüche nach Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidung im Gebiet der ehemaligen DDR
Zivildienstgesetz (ZDG)
Entschädigung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Zivildienstbeschädigung für Zivildienstleistende nach Beendigung des Dienstverhältnisses
Formulare
- Erstantrag nach §152 Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch - (SGB IX) (PDF,316 KB)
- Änderungen nach §152 Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch - (SGB IX) (PDF,345 KB)
- Ausfüllhilfe und Merkblatt zum Erstantrag nach dem SGB IX (PDF,251 KB)
- Übersicht über die Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen (PDF,264 KB)
Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz für Leistungen des Versorgungsamts (PDF,268 KB)