Fachdienst Versorgung

Der Fachdienst Versorgung trifft Entscheidungen nach dem SGB IX (Schwerbehindertenrecht) und gewährt Leistungen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts nach dem Vierzehnten Sozialgesetzbuches - SGB XIV.

Anlaufstelle beim Kreissozialamt

Die Aufgaben des Fachdienstes Versorgung werden gemäß § 13a Abs. 2 LVG in einer gemeinsamen Dienststelle mit dem Alb-Donau-Kreis beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis in Ulm wahrgenommen. Beim Landratsamt Göppingen gibt es eine Anlaufstelle beim Kreissozialamt.

So erreichen Sie die Anlaufstelle im Kreissozialamt:
Sekretariat der Amtsleitung, 1. Stock, Zimmer 182
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
Telefon: +49 7161 202-4101
Fax: +49 7161 202-4191
E-Mail: kreissozialamt@lkgp.de

Sprechstunden

Telefonische Sprechzeiten beim Fachdienst Versorgung, Landratsam Alb-Donau-Kreis
Telefon-Hotline: 0731 185-4302

Tag Uhrzeit
Montag und Dienstag 08.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 17.30 Uhr

Unsere Aufgaben

Anerkennung von Assistenzhunden

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) trifft in Abschnitt 2b Regelungen über Assistenzhunde. Durch die Assistenzhundeverordnung (AHundV) werden die Regelungen des BGG konkretisiert. Unter anderem sieht die AHundV eine einheitliche Kennzeichnung anerkannter Assistenzhunde sowie das Erstellen eines entsprechenden Lichtbildausweises für den Menschen mit Behinderungen vor. Durch die eindeutige Kennzeichnung und Nachweisbarkeit, dass es sich um einen zertifizierten Assistenzhund handelt, werden bestehende Rechtsunsicherheiten in Bezug auf das Zutrittsrecht von Menschen mit Behinderungen zu öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen in Begleitung ihrer Assistenzhunde beseitigt.
In Baden-Württemberg wurde die Zuständigkeit für die Anerkennung eines Assistenzhundes sowie die Aushändigung eines Ausweises und Abzeichens den Versorgungsämtern übertragen.

Anträge zur Anerkennung von Assistenzhunden

Weitere Informationen

Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Entschädigungsleistungen für Opfer des 2. Weltkrieges und deren Hinterbliebene

Häftlingshilfegesetz (HHG)

Entschädigung für Personen, die in der ehemaligen DDR aus politischen Gründen rechtsstaatswidrig individuelles Unrecht erleiden mussten

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Entschädigung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung

Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Entschädigung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen für Opfer einer Gewalttat

Schwerbehindertenrecht - SGB IX

  • Feststellung über das Vorliegen von Behinderungen
  • Feststellung über den Grad der Behinderung (GdB)
  • Feststellung von Merkzeichen zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)

Die Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) wird durch Bundeswehrverwaltung wahrgenommen.
Die Anschrift lautet:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Soziales Entschädigungsrecht -
Wilhelm-Raabe-Str. 46
40470 Düsseldorf

Hotline-Nummer der Bundeswehr: 0800 7241428

Verwaltungsrechtliches Rehabilitationsgesetz

(VWRehaG)

Entschädigung für Folgeansprüche nach Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidung im Gebiet der ehemaligen DDR

Zivildienstgesetz (ZDG)

Entschädigung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Zivildienstbeschädigung für Zivildienstleistende nach Beendigung des Dienstverhältnisses

Formulare

Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz für Leistungen des Versorgungsamts (PDF,268 KB)

Amtsleiterin / Kontakt

Christina Dietz, Leiterin Fachdienst Versorgung beim Alb-Donau-Kreis
Christina Dietz
Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Auskunft, Vorzimmer
Fax +49 731 185-4705

Telefon-Hotline

E-Mail
Telefon 0731 185-4302

Mo. und Di. 08.00 – 12.30 Uhr
Do. 08.00 – 17.30 Uhr

Adresse

Fachdienst Versorgung
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Hauffstraße 10
89077 Ulm
E-Mail

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