Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz sorgt als untere Lebensmittelüberwachungsbehörde für die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen bei Lebensmitteln, Kosmetika, Tabak und sogenannten Bedarfsgegenständen. Bedarfsgegenstände sind Gegenstände mit Lebensmittel- bzw. Hautkontakt, wie z.B. Küchenutensilien, Bekleidung, Spielzeug und Schmuck. Hauptanliegen der Lebensmittelüberwachung ist der Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren. Daneben soll der Verbraucher aber auch vor Täuschungen und Irreführungen durch falsch gekennzeichnete, wertgeminderte oder verdorbene Erzeugnisse geschützt werden.
Aufgaben
Veröffentlichungen über lebensmittelrechtliche Verstöße
Veröffentlichungen über lebensmittelrechtliche Verstöße gegen Hygiene-, Gesundheitsschutz- oder Täuschungsschutzbestimmungen finden Sie auf der Seite Verbraucherinformation.
Kontrollen und Probenahmen
Die Lebensmittelüberwachung führt jährlich ca. 3.500 Regel- und Verdachtskontrollen von z. B. Schlachtbetrieben, Direktvermarktern, Gaststätten, Metzgereien, Supermärkten, Discountern, Festveranstaltungen, Pharma- und Kosmetikbetrieben sowie Hersteller sogenannter Bedarfsgegenstände durch. Außerdem werden ca. 1.200 Proben pro Jahr erhoben und zur Untersuchung an die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter weitergeleitet.
Bei geringfügigen Rechtsverstößen werden die Betriebsverantwortlichen zunächst durch Hinweise, mündliche Belehrungen und formlose Mängelberichte zur Beseitigung der Beanstandungen aufgefordert. In schwerwiegenderen Fällen oder bei wiederholten Verstößen können formelle lebensmittelrechtliche Verfügungen zur Gefahrenabwehr bis hin zu Betriebsschließungen erlassen werden. Daneben können Ordnungswidrigkeiten- sowie Strafverfahren eingeleitet werden.
Die Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Göppingen ist auch in das sogenannte RASFF-Schnellwarnsystem (rapid alert system for food and feed) der Europäischen Union integriert. Hinsichtlich Kosmetika und sogenannter Bedarfsgegenstände wird dieses Schnellwarnsystem RAPEX genannt. Im Rahmen dieser Schnellwarnsysteme wird bei der Feststellung eines gesundheitsgefährdenden Erzeugnisses durch die zuerst betroffene Lebensmittelüberwachungsbehörde unverzüglich eine Warnmeldung an die übergeordneten Landesbehörden und an die für den Hersteller bzw. Importeur örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde abgegeben. Der Behördenapparat ermittelt sodann die Warenströme der beanstandeten Erzeugnisse und informiert demzufolge alle betroffenen Überwachungsbehörden der einzelnen Bundesländer bis hin zu den Bundesbehörden und ggf. auch die Überwachungsbehörden betroffener EU-Mitgliedsstaaten. Parallel zu den Informationstätigkeiten stellen die unterrichteten Überwachungsbehörden durch Maßnahmen gegenüber den jeweiligen Betrieben sicher, dass die gesundheitsgefährdeten Erzeugnisse aus dem Verkehr genommen werden. Erforderlichenfalls erfolgen zusätzlich öffentliche Warnungen über die Medien zum Schutze der Verbraucher.
Meldungen, Beschwerden, Beratung
Verbraucher, die sich über die Hygiene eines Betriebes oder Lebensmittels beschweren bzw. einfach nur auf eventuelle Missstände hinweisen wollen, können sich jederzeit an das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz wenden.
Wir beraten Lebensmittelunternehmen in Zusammenhang mit der Planung, Übernahmen oder Neueröffnungen von Lebensmittelbetrieben.
Vermeidung von Verpackungsmaterial und Lebensmittelverlust
Die Europäische Union verfolgt mit dem sogenannten Green Deal ein umfangreiches und auf Dauer angelegtes Nachhaltigkeitskonzept. Bedeutende Schwerpunkte und Ziele sind ein nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz sowie die Erzeugung von sicheren, gesunden und umweltfreundlichen Lebensmitteln. Dabei werden Unternehmen, Ehrenamtliche und Verbraucher durch verschiedene staatliche Initiativen bei der Vermeidung von Lebensmittelverlust und Verpackungsmaterial unterstützt. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unterstützt diese Ziele ebenso mit Informationen, Beratungen und bei der Kontrolltätigkeit vor Ort durch die Verifizierung von Konzepten.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Vermeidung von Verpackungsmaterial und Lebensmittelverlust (Green Deal).
Formulare und Merkblätter
- Anzeige nach § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung (PDF,181 KB)
- Lebensmittelhygieneschulung für ehrenamtlich Tätige bei Straßen- und Vereinsfesten sowie in Schulküchen und Ähnlichem (PDF,2,1 MB)
- Leitfaden des Ministeriums für Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg für den Umgang mit Lebensmitteln bei Vereins- und Straßenfesten
- Merkblatt Vermeidung von Lebensmittelinfektionen für Ehrenamtliche bei Vereinsfesten, Freizeiten und Ähnlichem
- Merkblatt über Kenntlichmachung von Zusatzstoffen u.a. auf Speise- und Getränkekarten