Rechtsbehelfe

Zugangseröffnung für die formgebundene elektronische Kommunikation

Ein Widerspruch kann schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift beim Landratsamt Göppingen erhoben werden.

Das Landratsamt Göppingen stellt für das elektronische Einlegen eines Widerspruches folgenden Übermittlungsweg zur Verfügung und eröffnet damit den Zugang:

De-Mail

Um eine De-Mail an das Landratsamt Göppingen senden zu können, benötigen Sie ein persönliches De-Mail-Konto bei einem akkreditierten De-Mail-Anbieter.

Wenn Sie einen Rechtsbehelf mit De-Mail einlegen wollen, nutzen Sie bitte die zentrale De-Mail-Adresse des Landratsamtes Göppingen: info@landkreis-goeppingen.de-mail.de

Voraussetzungen für die Übermittlung einer formgebundenen und rechtsverbindlichen De-Mail:

  • Anmeldung mit Authentisierungsniveau „hoch“, d. h. eine „sichere“ Anmeldung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz
  • Versandart „Absenderbestätigt“ nach § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz
  • Formwirksam und schriftformersetzend ist nur die Übermittlung „elektronischer Dokumente“. Eine Eingabe im Nachrichtenfeld stellt kein elektronisches Dokument dar. Fügen Sie daher Ihren Rechtsbehelf als Anhang der Nachricht bei.
  • Aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen sowie einer möglichen Verwertbarkeit der Dokumente durch Gerichte empfehlen wir grundsätzlich, Ihren Rechtsbehelf im durchsuchbaren PDF-Format einzureichen. Durchsuchbar ist eine PDF-Datei, wenn sie z. B. aus einem Officeprogramm erstellt worden ist. Eingescannte Dokumente sind grundsätzlich nicht durchsuchbar.
  • Bitte versehen Sie Ihren Rechtsbehelf am Ende des Dokuments mit Ihrem Vor- und Nachnamen.

Weiterführende Informationen zu De-Mail finden Sie auf den Seiten des Innenminsiteriums des Bundes und www.de-mail.info.