Kreisjugendamt

Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ist es Aufgabe des Kreisjugendamtes, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und ihnen sowie ihren Eltern dabei Hilfe anzubieten. Ein breit gefächertes Angebot soll die Umsetzung dieser Aufgaben gewährleisten.

Unsere Aufgaben

Koordinierung, Planung

Koordinationsstelle Frühe Hilfen

Die Koordinationsstelle Frühe Hilfen hat das Anliegen, die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Frühe Hilfen tragen in der Arbeit mit den Familien dazu bei, dass Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes frühzeitig wahrgenommen und reduziert werden.
Neben alltagspraktischer Unterstützung wollen die Frühe Hilfen, insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten.
Im Landkreis Göppingen gibt es vielfältige Angebote für schwangere Frauen und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern. Durch die Vernetzung der bestehenden Angebote sollen diese für Familien, aber auch für Fachkräfte leichter zugänglich und abrufbar gemacht werden.
Weitere Informationen und Angebote finden Sie auf unserer Homepage Frühe Hilfen  sowie im Familienhandbuch.

Standort

Lorcher Str. 6
73033 Göppingen

Unterhalt, Vormundschaft

Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch mit uns einen Termin: Kontaktpersonen

  • Beistandschaften
    Für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche der Kinder können Sie die Hilfe des Jugendamtes im Rahmen einer Beistandschaft in Anspruch nehmen.
  • Pflegschaften
    Eine Pflegschaft wird durch das zuständige Familiengericht angeordnet, wenn die Eltern oder der allein sorgeberechtigte Elternteil in bestimmten Angelegenheiten an der gesetzlichen Vertretung ihres minderjährigen Kindes gehindert sind.
  • Vormundschaften
    Besteht für ein minderjähriges Kind keine gesetzliche Vertretung, ordnet das zuständige Familiengericht eine Vormundschaft an.
  • Beurkundungen
    Die Sachbearbeiter/innen der Abteilung sind als bestellte Urkundsbeamte berechtigt verschiedene Beurkundungen vorzunehmen.

    Wer für Sie zuständig ist, hängt ab von Ihrem Wohnort bzw. dem Wohnort des Kindes, wenn es im Landkreis Göppingen wohnt.

Informationsblätter zum Datenschutz

Unterhaltsvorschuss

Aufgaben der Unterhaltsvorschusskasse

Die Unterhaltsvorschusskasse ist zuständig für Zahlungen von Unterhaltsvorschussleistungen sowie Geltendmachung von Ersatzansprüchen.

Leistungen

Alleinerziehende können Unterhaltsvorschussleistungen erhalten.
Unterhaltsvorschuss kann Ihr Kind erhalten, wenn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, bei einem seiner nicht (wieder-)verheirateten Elternteile lebt, nicht mit dem anderen (barunterhaltspflichtigen) Elternteil in einem Haushalt lebt und von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält. Wenn Ihr   Kind 12 Jahre oder älter ist und Leistungen vom Jobcenter erhält, hat Ihr Kind ggf. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes nach § 9 SGB II vermieden werden kann oder wenn Sie als alleinerziehender Elternteil über ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro verfügen.
Der Unterhaltsvorschuss beträgt (nach Abzug des Erstkindergeldes) monatlich für Kinder unter 6 Jahren 187 Euro, für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren 252 Euro und für Kinder von 12 bis unter 18 Jahren 338 Euro. Hiervon werden abgezogen: Eingehende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder die Waisenbezüge, die das Kind nach dem Tod des anderen Elternteils oder des Stiefelternteils erhält, sowie Einkünfte des Kindes aus Arbeit und Vermögen, wenn das Kind keine allgemeinbildende Schule mehr besucht.
Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss mit den weiteren notwendigen Unterlagen senden Sie bitte an das Landratsamt Göppingen, Unterhaltsvorschusskasse, Postfach 809, 73008 Göppingen.
Auch ist es möglich ab 01.01.2023 unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss Online zu beantragen. Es wird auf den unten angegebenen Link des Serviceportal Baden-Württemberg verwiesen. Bitte beachten Sie die weiteren Informationen, die sich im Serviceportal Baden-Württemberg befinden.

Antrag stellen

Weitere Informationen

Datenschutz

Soziale Dienste

Wir bieten allgemeine Unterstützung in Erziehungsfragen, Beratung in Fragen des Sorge- und Umgangsrechts, Hilfe zur Erziehung, Schutz von Kindern und Jugendlichen in akuten Krisen- und Gefährdungssituationen und Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren und vieles mehr.
Nähere Informationen zum Sozialen Dienst

Pflegekinderdienst, Adoptionen

Pflegekinderdienst

Die Betreuung von Kindern in Pflegefamilien hat es in unterschiedlichen Ausprägungen schon immer gegeben. Auch heute gehört es zu den klassischen Hilfsangeboten der Jugendhilfe. Sie unterscheidet sich von anderen Erziehungshilfen darin, dass die Hilfe nicht von ausgebildeten Fachkräften, sondern engagierten Familien und Einzelpersonen in ihrem privaten Umfeld erbracht wird.
Sind Sie interessiert, Pflegefamilie zu werden?
Pflegekinderdienst - Pflegeeltern gesucht

Adoptionen

Wir bieten Beratung in allen Adoptionsangelegenheiten an:
Wenn Sie ein Kind zur Adoption freigeben wollen, ein Kind aus dem Inland oder Ausland adoptieren möchten oder ein Kind aus einer früheren Beziehung adoptieren wollen. Jugendliche und erwachsene Adoptierte, die Fragen zu ihrer Herkunft haben, können sich bei uns informieren.

Weitere Informationen: Adoption - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)

Standort

Nebengebäude, Eberhardstraße 20/2
73033 Göppingen
Telefon +49 7161 202-4344 und -4345
Anfahrt

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist für straffällig gewordene Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren und deren Sorgeberechtigte sowie für Heranwachsende im Alter von 18 bis 20 Jahren zuständig. Die sozialpädagogischen Fachkräfte begleiten die jungen Menschen während des gesamten Strafverfahrens und bieten bei Problemlagen Hilfe und Unterstützung an. Wir tragen dazu bei, dass im Strafverfahren die persönliche Situation des jungen Menschen zur Sprache kommt und berücksichtigt werden kann. Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein eigenständiges Prozessorgan und vertritt weder die Interessen der Verteidigung noch der Staatsanwaltschaft. Unser Angebot ist für die Betroffenen grundsätzlich freiwillig.

Standort

Nebengebäude, Eberhardstraße 20/2
73033 Göppingen
Telefon +49 7161 202-4361
Anfahrt

Datenschutz

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist für die finanzielle Abwicklung der Leistungen der Jugendhilfe zuständig. Dazu gehören z. B. Pflegegelder (Vollzeit- und Tagespflege), Kosten für teil- und vollstationäre Jugendhilfemaßnahmen, Kindergarten-, Kindertagheim-, Kinderkrippen- und Schülerhortbeiträge, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Inobhutnahmen u. a. m.
Nähere Informationen zur wirtschaftliche Jugendhilfe

Psychologisches Beratungszentrum

Das Psychologische Beratungszentrum besteht aus folgenden zwei Beratungsstellen:

  • Beratungsstelle für Eltern, Kinder u. Jugendliche (EKJ)
  • Beratungsstelle für Ehe, Familien- u. Lebensfragen (EFL)

Standort

Wilhelm-Busch-Weg 5
73033 Göppingen
Telefon +49 7161 202-4371 oder -4372
Anfahrt

Schutz von Kindern und Jugendlichen

Die überwiegende Mehrheit der Kinder wächst sicher und behütet auf. Leider gibt es jedoch Situationen, in denen Kinder existentielle Not erleben, Gewalt oder Vernachlässigung in ihrer Familie erfahren und dadurch in ihrer Entwicklung gefährdet sind. 

Wenn es Anhaltspunkte gibt, dass das Wohl und die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet sein könnten, ist das Jugendamt gesetzlich dazu verpflichtet, diesen Hinweisen nachzugehen. Mit einer breiten Palette an Angeboten kann der Soziale Dienst des Kreisjugendamtes Eltern, Kinder und Jugendliche unterstützen und Gefahren für das Kindeswohl abwenden.

Machen Sie sich Sorgen um ein Kind aus Ihrem Umkreis?

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung können Sie sich an unser Psychologisches Beratungszentrum oder an den Sozialen Dienst des Kreisjugendamtes wenden.

Beratungen durch Insoweit erfahrene Fachkräfte (InSoFa)

Die Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung ist ein komplexer Vorgang.

Um ihrem Schutzauftrag gemäß dem Sozialgesetzbuch VIII (§ 8a, Abs. 4 SGB VIII; § 8b SGB VIII) und dem Kinderschutzgesetz (§4, Abs. 2 KKG) nachzukommen, haben Fachkräfte, die beruflich mit Kindern arbeiten - beispielsweise Erzieher*innen, Kinderärzt*innen, Hebammen oder Lehrer*innen - sowie Institutionen Anspruch auf eine prozessbegleitende, qualifizierte Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (InSoFa).

Die Insoweit erfahrene Fachkraft agiert als externe Person. Sie ist nicht in den konkreten Fall involviert und unterstützt bei der Einschätzung des individuellen Risikos für das betroffene Kind. Die Beratung erfolgt dabei:

  • anonym
  • objektiv
  • systemisch
  • kostenfrei.

Die Fachkraft verfügt über eine umfassende Schulung im Bereich Kinderschutz. Sie hat Ihnen gegenüber keine Weisungsbefugnis. Die Verantwortung für den vorliegenden Fall bleibt bei Ihnen. Sie unterstützt bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos und bespricht die nächsten Handlungsschritte sowie die Vorgehensweise mit Ihnen. Der Pool des Landkreises an InSoFas umfasst Fachkräfte aus verschiedenen Berufen und Arbeitsfeldern.


Nachfolgend finden Sie alle Einrichtungen und Personen, die Sie für eine Beratung kontaktieren können:
Kontaktadressen zum Download (PDF,92 KB) 

Info-Broschüren der einzelnen Abteilungen

Amtsleiter / Kontakt

 Lothar Hilger, Amtsleiter Kreisjugendamt
Lothar Hilger
Amtsleiter Kreisjugendamt

Auskunft, Vorzimmer
Fax +49 7161 202-4290

Adresse

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
E-Mail

Außenstelle Geislingen
In der MAG
Schillerstraße 2
73312 Geislingen/Steige
E-Mail
Fax +49 7331 304-444

Weitere Kontaktpersonen