Aufenthaltserlaubnis für Auszubildende und Studierende

Voraussetzungen

Mit der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung werden insbesondere Studienaufenthalte oder die Teilnahme an Intensiv-Sprachkursen ermöglicht. Vor der Einreise muss für den beabsichtigten Aufenthalt regelmäßig ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsstaat eingeholt werden.

Antragstellung

Auf Grund der Vielzahl zu beachtender Vorschriften und möglicher Einzelfallkonstellationen ist es an dieser Stelle nicht möglich, die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung abschließend darzustellen. Bitte nehmen Sie bei Bedarf mit uns Kontakt auf.

Gebühren

  • Erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis: 110,00 EUR
  • Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis: 80,00 EUR

Abteilungsleiterin / Kontakt

Frau Straub
Abteilungsleiterin Ausländerbehörde

Auskunft, Vorzimmer

Adresse

Ausländerbehörde
Landratsamt Göppingen
Lorcher Str. 6
73033 Göppingen
E-Mail

Beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten:

Geöffnet ist dienstags von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Die übrigen Öffnungszeiten bleiben unverändert.

Mo 08.00 – 12.00 Uhr
Di 07.30 – 12.00 Uhr
Mi 07.30 – 12.00 Uhr
Do 13.30 – 17.30 Uhr
Fr 07.30 – 12.00 Uhr

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