Neuzulassung

Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

Erläuterungen

Als Halter müssen Sie den Antrag auf Zulassung bei der Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter (z. B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.

Mitzubringende Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II und CoC-Bescheinigung
    (Sofern vom Fzg.-Hersteller noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde, ist die Vorführung des Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsbehörde zur Identifizierung notwendig oder es muss eine Fahrzeugidentnummerüberprüfung eines Sachverständigen vorgelegt werden.)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • bei Vertretung: Vollmacht sowie Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel des Bevollmächtigten
  • bei Minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweis / Aufenthaltstitel / Kinderausweis des Minderjährigen
    Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und Vollmacht mit Personalausweis des Bevollmächtigten
  • bei Leichtkraftfahrzeugen: Bestätigung, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und noch keine Zulassungspapiere zu diesem Fahrzeug bestehen

Formulare

Leitung / Kontakt Göppingen

Daniela Malki
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen

Auskunft
Fax +49 7161 202-5292

Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen
Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
E-Mail

Leitung / Kontakt Geislingen

Petra Steger
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen

Auskunft
Fax +49 7331 304-309

Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen
Landratsamt Göppingen
In der MAG
Schillerstraße 2
73312 Geislingen
E-Mail