Oldtimer-Kennzeichen
Erläuterungen
Als Oldtimer werden Fahrzeuge eingestuft, die vor mindestens 30 Jahren (taggenau) erstmals zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Für die Zulassung als sog. Oldtimer-Gutachten erforderlich. Oldtimerfahrzeuge bekommen auf dem Kennzeichen hinter den Ziffern ein "H" eingeprägt.
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten der Zulassung für Oldtimerkennzeichen: Zum einen das H-Kennzeichen und zum anderen das rote 07-Kennzeichen.
Vorteil der Oldtimerzulassung ist der pauschalierte Steuersatz.
Seit 01.10.2017 ist die Zuteilung eines H-Kennzeichens mit Saison möglich.
Auf Grund der maximalen Schildergröße von 52 cm sind bei H-Zulassungen neben dem Unterscheidungszeichen "GP" und dem notwendigen "H" höchstens 5, bei "H" mit Saison höchstens 4 weitere Stellen (Buchstaben+ Ziffern) möglich. Aus Platzgründen ist daher eine Kombination mit 6 Stellen zzgl. "H" wie z.B. GP-AA 1234 H nicht möglich. Es wird gebeten dies bei der Wunschkennzeichenreservierung zu berücksichtigen.
Mitzubringende Unterlagen
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO
- bei angemeldeten Fahrzeugen: Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- bei abgemeldeten Fahrzeugen: Versicherungsbestätigung, Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
- Hauptuntersuchungsbericht
- gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister- bei Vertretung: Vollmacht des Fahrzeughalters für den Beauftragten