Umschreibung bei Halterwechsel innerhalb des Landkreises

Erläuterungen

Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug mit bisherigem Göppinger "GP-Kennzeichen" erworben haben, ist ein Halterwechsel vorzunehmen. Die Umschreibung muss unverzüglich erfolgen.

Mitzubringende Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • bei Leichtkraftrollern/-rädern: Betriebserlaubnis
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • gültige Bescheinigung über Hauptuntersuchung
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug und Vollmacht sowie Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Vertretung: Vollmacht und Personalausweis / Reisepass der bevollmächtigten Person und Personalausweis / Reisepass desjenigen auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweis der Erziehungsberechtigten und Personalausweis / Kinderausweis des Minderjährigen
    Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
  • Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t

Formulare

Leitung / Kontakt Göppingen

Daniela Malki
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen

Auskunft
Fax +49 7161 202-5292

Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen
Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
E-Mail

Leitung / Kontakt Geislingen

Petra Steger
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen

Auskunft
Fax +49 7331 304-309

Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen
Landratsamt Göppingen
In der MAG
Schillerstraße 2
73312 Geislingen
E-Mail