Fahrzeuge zur Vermietung an Selbstfahrer
Erläuterungen
Wird ein Fahrzeug zur Vermietung an andere Personen (z. B. eines Autohauses zur Nutzung an Kunden) überlassen, muss dies in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden.
Diese Fahrzeuge müssen grundsätzlich immer jährlich zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden.
Mitzubringende Unterlagen
- Fahrzeugschein mit gültiger HU
- hinteres amtliches Kennzeichen
- Versicherungsbestätigung mit dem Vermerk „ Fahrzeug zur Vermietung an Selbstfahrer / Selbstfahrer / Vermietfahrzeug“