Abwasser und Regenwasser
Abwasserreinigung
Das Abwasser der etwa 260.000 Einwohner im Landkreis Göppingen wird zusammen mit dem Abwasser aus den Gewerbebetrieben in 15 kommunalen Kläranlagen gereinigt. Aus dem Wasser werden biologisch abbaubare organische Nährstoffe entfernt, für deren Abbau im Gewässer viel Sauerstoff benötigt wird. Außerdem werden die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor abgebaut, welche im Gewässer als Dünger wirken. Durch eine verbesserte Abwasserbehandlung ist die Nährstoffbelastung der Gewässer durch Abwasser in den letzten Jahrzehnten stetig zurückgegangen. Die Kläranlagen leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des ökologischen Zustands unserer Oberflächengewässer.
Regenwasserbehandlung
Die Ortskanalnetze sind im Landkreis Göppingen im Wesentlichen als Mischkanalisation gebaut, d.h. das Schmutzwasser aus den Haushalten und Betrieben wird zusammen mit dem Regenwasser der befestigten Flächen in einer Leitung zur Kläranlage abgeführt. Bei der Trennentwässerung erfolgt eine separate Ableitung des Schmutzwassers zum Klärwerk und des Niederschlagswassers zum Gewässer oder einer Versickerung.
Regenwasserbehandlungsanlagen sind in der Mischkanalisation als Regenüberlaufbecken und in der Trennkanalisation als Regenklärbecken angeordnet.
Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen kann beim Mischsystem bei Regenwetter nicht der gesamte Abfluss zur Kläranlage geleitet und dort behandelt werden. Es werden deshalb in der Kanalisation Regenüberlaufbecken gebaut, die bei trockenem Wetter leer sind.
Der Abfluss zur Kläranlage aus den Becken ist begrenzt, so dass bei Regenbeginn die Regenüberlaufbecken mit den Ablagerungen, die sich bei Trockenwetter im Kanalnetz angesammelt haben, gefüllt werden. Die Regenüberlaufbecken sind so ausgelegt, dass der gesamte sogenannte Schmutzstoß darin aufgefangen werden kann. Sind die Regenüberlaufbecken nach längerem Regen schließlich komplett gefüllt, wird das nun stark mit Regenwasser verdünnte Abwasser in ein Gewässer eingeleitet. Wenn es aufhört zu regnen wird der Inhalt des Regenüberlaufbeckens zur Kläranlage geleitet und das Becken leert sich.
Bei der Trennentwässerung werden unter anderem Regenklärbecken angeordnet, um das von befestigten Flächen (z. B. Straßen) abfließende verschmutzte Niederschlagswasser zu reinigen, bevor es ins Gewässer eingeleitet wird.
Die Regenwasserbehandlungsanlagen leisten einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Gewässer. Im Landkreis Göppingen sind nahezu alle Regenwasserbehandlungsanlagen Regenüberlaufbecken. Im Zuge der Erschließung von Neubaugebieten nimmt allerdings die Anzahl der Trennsysteme zu.
Im Landkreis Göppingen werden von den Städten und Gemeinden derzeit ungefähr 270 Regenwasserbehandlungsanlagen mit einem vorhandenen Gesamtvolumen von etwa 119.000 m³ betrieben. Dies entspricht bei einem insgesamt notwendigen Volumen von etwa 120.000 m³ einem Ausbaugrad von 99%.
Dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden. Um das Grundwasser zu schützen ist Niederschlagswasser flächenhaft oder in Mulden auf mindestens 30 Zentimeter dickem bewachsenen Boden zu versickern.
Für die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser kann eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.
Weitere Informationen zur dezentralen Beseitigung von Niederschlagswasser können Sie den folgenden Merkblättern entnehmen.
Abwasserabgabe
Für das direkte Einleiten von Abwasser in ein Gewässer wird eine Abwasserabgabe erhoben. Die Abgabe muss für Schmutzwasser, Niederschlagswasser und für Kleineinleitungen von Schmutzwasser bezahlt werden. Für das Einleiten in öffentliche Abwasseranlagen (indirekte Einleitung) muss man keine Abwasserabgabe bezahlen. Für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung erheben die Kommunen auf Grundlage einer Satzung Abwassergebühren.
Mit der Abwasserabgabe sollen wirtschaftliche Anreize geschaffen werden, die Leistungsfähigkeit von Kläranlagen und Regenwasserbehandlung zu verbessern und die eingeleitete Menge und Restverschmutzung zu reduzieren. Das Geld aus der Abwasserabgabe muss das Land Baden-Württemberg zweckgebunden für Maßnahmen verwenden, die dem Erhalt oder Verbesserung der Gewässergüte dienen.
Investitionen im Abwasserbereich können mit der erhobenen Abwasserabgabe, die im Zeitraum von drei Jahren vor der Inbetriebnahme der entsprechenden Maßnahme fällig war, verrechnet werden. Mit der Schmutzwasserabgabe verrechenbare Investitionen sind im Wesentlichen
- Investitionen in die Abwasserbehandlung, die zu einer Frachtreduzierung von mindestens 20 Prozent führen
- Investitionen zur Ableitung vorhandener Einleitungen zu einer Abwasserbehandlungsanlage, die dem Stand der Technik entspricht
- Investitionen in Maßnahmen zur Reduzierung des Fremdwasseranteils
Bei der Niederschlagswasserabgabe können Investitionen in Anlagen zur Regenwasserbehandlung, Entsiegelungsmaßnahmen sowie in Anlagen zur Regenwassernutzung mit der Abgabe verrechnet werden.
Die amtlichen Vordrucke zur Abwasserabgabe finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unter folgendem Link:
Amtliche Vordrucke zum Vollzug der Abwasserabgabe