Tierarzneimittelüberwachung

Eine wichtige Aufgabe im Bereich Verbraucherschutz ist die Überwachung der Arzneimittelanwendung bei lebensmittelliefernden Tieren und die Rückstandsüberwachung. Durch sie soll sichergestellt werden, dass keine Lebensmittel tierischer Herkunft mit bedenklichen Resten von Arzneimitteln, Futtermittelzusatzstoffen, Pflanzenschutzmitteln, Umweltkontaminanten wie zum Beispiel Blei, Cadmium oder Dioxine an den Verbraucher gelangen.

Kontrollen und Maßnahmen

In der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland gibt es sehr strenge Vorschriften für Arzneimittelanwendung bei lebensmittelliefernden Tieren. Bei Tierarzneimitteln gibt es in der Regel festgelegte Wartezeiten, die zwischen ihrer Anwendung und der Schlachtung liegen müssen.
Auch für bestimmte Substanzen, wie beispielsweise Pflanzenschutzmittel, sind Höchstmengen festgesetzt, die nicht überschritten werden dürfen. Andere Stoffe wiederum dürfen gar nicht in Lebensmitteln vorkommen.

Rückstandsuntersuchungen werden stichprobenweise oder bei begründetem Verdacht durchgeführt.

Wenn bedenkliche oder nicht erlaubte Rückstände festgestellt werden, ergreift das Veterinäramt die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers: Je nach Schwere des Falles wird beispielsweise der Herkunftsbetrieb intensiv überprüft oder die Schlachtung untersagt.

Formulare und Merkblätter

Merkblätter für Tierhalter zu Dokumentationspflichten für Tierarzneimittel (RP Tübingen)

Amtsleiter / Kontakt

Dr. Lars Telgen, Amtsleiter Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Dr. Lars Telgen
Amtsleitung Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

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