Aufenthalt für Erwerbstätige
Voraussetzungen
Das Aufenthaltsgesetz sieht für hochqualifizierte Ausländer (z. B. Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen, Lehrpersonen oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Position, Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung) die Möglichkeit der Erteilung einer zeitlich unbefristeten Niederlassungserlaubnis unmittelbar nach der Einreise vor.
Neu einreisende Selbständige können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn an der geplanten Tätigkeit ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht und eine positive Auswirkung auf die Wirtschaft erwarten lässt.
Für ausländische Studenten besteht nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums in Deutschland die Möglichkeit, sich um einen dem Studienabschluss angemessenen Arbeitsplatz zu bewerben.
Für Nicht- und Geringqualifizierte aus Staaten außerhalb der EU bleibt es beim bisherigen Anwerbestopp.
Hinweis: Wegen der Vielzahl der zu beachtenden Regelungen ist es an dieser Stelle nicht möglich, die Voraussetzungen für die Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit abschließend darzustellen. Bitte nehmen Sie bei Bedarf mit uns Kontakt auf.
Antragstellung
Der Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist über das Bürgermeisteramt der Wohnsitzgemeinde zu stellen.
Gebühren
- Erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis: 110,00 EUR
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis: 80,00 EUR