Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Wer bei seiner Arbeit mit Lebensmitteln in Berührung kommt (z. B. Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt) oder Lebensmittelbedarfsgegenstände (z. B. Geschirr) reinigt, benötigt eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Erstbelehrung).
Die Schulungen finden im Moment im Landratsamt Göppingen nur nach telefonischer Terminvereinbarung Telefon 07161 202-5370 statt.
Bitte beachten Sie die Hinweise für den Zutritt und den Aufenthalt im Landratsamt Göppingen auf der Homepage des Landratsamtes.
Gebühr: 35,00 Euro
Weitere Informationen
- Online-Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (früher: "Gesundheitszeugnis")
- Hilfestellung zur Durchführung der Online-Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz über das Serviceportal (PDF,451 KB)
- Merkblatt zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen
- Belehrungstext schriftliche Belehrung
- Belehrung § 43 Infektionsschutzgesetz
- Tätigkeitsverbot § 42 Infektionsschutzgesetz
Datenschutz
Informationsblatt zum Datenschutz - Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (PDF,102 KB)