Einschulungsuntersuchungen

Die Einschulungsuntersuchung für die Kinder wird in der Regel im Kindergarten in zwei Schritten durchgeführt. Aus Präventionsgründen findet Schritt 1 der Einschulungsuntersuchung bereits eineinhalb bis zwei Jahre vor der Einschulung statt.

Zeit gewinnen für eine optimale Förderung

Unter diesem Motto steht die Einschulungsuntersuchung Schritt 1 (ESU), an der alle Kinder laut Schulgesetz (§91 Abs. 1 Schulgesetz BW und §2 Abs. 3, Schuluntersuchungsverordnung BW) verpflichtend teilnehmen müssen. Die Untersuchung wird daher bereits im vorletzten Kindergartenjahr durchgeführt, damit Kinder mit Förderbedarf frühzeitig erkannt werden und Sie als Eltern optimal über die Fördermöglichkeiten informiert werden können. Bei diesem Termin wird noch nicht die Frage der „Schulreife/Schulart“ geklärt. Eine Entscheidung darüber wird erst im letzten Kindergartenjahr getroffen. Einige wenige Kinder bekommen dazu nochmals eine weitere Untersuchung durch eine Ärztin des Gesundheitsamtes (ESU Schritt 2).

Folgende Entwicklungsbereiche werden dabei überprüft:

  • Seh- und Hörvermögen
  • Sprachentwicklung
  • Merkfähigkeit
  • Bewegungsentwicklung
  • Malentwicklung
  • Zahlen-/Mengenverständnis
  • Größe und Gewicht

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • das Früherkennungsheft für Kinder/ die Teilnahmekarte (Vorlage verpflichtend)
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss und bvkj
  • das Impfbuch oder eine schriftliche Erklärung, dass Ihr Kind nicht geimpft ist (Vorlage verpflichtend)
Quelle: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
  • die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung
  • den ausgefüllten Fragebogen für sorgeberechtigte Personen
  • wichtige Arztberichte zu Erkrankungen Ihres Kindes (falls vorhanden)
  • bei Brillenträgern: Brille nicht vergessen

Wir sind für Sie da.
 
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Gesundheitsamt Göppingen
 
Telefon: 07161 202-5350
E-Mail: kindergesundheit@lkgp.de

Weitere Informationen

Broschüren und Flyer

Diese Informationen finden Sie auch auf der Seite zur Kinder- und Jugendgesundheit.

Datenschutz

Informationsblatt zum Datenschutz - Einschulungsuntersuchung (PDF,101 KB)

Amtsleiter

Dr. Heinz Pöhler, Amtsleiter Gesundheitsamt
Dr. Heinz Pöhler
Amtsleiter Gesundheitsamt

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Fax +49 7161 202-5390

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