Änderung des Namens vom Fahrzeughalter in den Fahrzeugpapieren

Erläuterungen

Wenn sich der Name eines Fahrzeughalters z. B. durch Heirat geändert hat oder bei Firmen eine Umfirmierung stattgefunden hat, muss dies unverzüglich in den Fahrzeugpapieren geändert werden.

Mitzubringende Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel mit geändertem Namen und/oder die standesamtliche Urkunde
  • bei Einzelfirmen eine Gewerbeanmeldung mit geändertem Namen
  • bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind benötigen wir den Handelsregisterauszug mit der geänderten Umfirmierung
  • Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t

Leitung / Kontakt Göppingen

Daniela Malki
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen

Auskunft
Fax +49 7161 202-5292

Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen
Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
eMail

Leitung / Kontakt Geislingen

Petra Steger
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen

Auskunft
Fax +49 7331 304-309

Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen
Landratsamt Göppingen
In der MAG
Schillerstraße 2
73312 Geislingen
eMail