Saisonkennzeichen
Erläuterungen
Ein Saisonkennzeichen ist für Besitzer von Cabrios, Wohnmobilen, Motorrädern etc. vorgesehen. Das Fahrzeug muss nicht das ganze Jahr, sondern kann nur über einen bestimmten Zeitraum zugelassen werden. So spart der Besitzer den Aufwand und die Kosten für die Abmeldung und die Wiederzulassung.
Das Saisonkennzeichen kann für die Dauer von zwei bis elf Monaten durchgängig beantragt werden. Der Saisonzeitraum muss bei der Versicherungsbestätigung (eVB-Code) hinterlegt sein.
Aufgrund der maximalen Schildergröße von 52 cm sind bei Saisonkennzeichen neben dem Unterscheidungszeichen für den Landkreis ("GP") höchstens noch 5 weitere Stellen (Buchstaben+ Ziffern) möglich.
Zulässige Kombinationen können beispielweise GP-AY 123 oder GP-Y 1234 sein.
Eine Kombination mit 6 Stellen wie beispielsweise GP-AX 1234 ist nicht möglich.
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Kennzeichen (bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht
- gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
- bei Vertretung: Vollmacht sowie Personalausweis/ Reisepass des Bevollmächtigten
- bei Minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweis / Kinderausweis des Minderjährigen
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung/ Handelsregisterauszug und Vollmacht mit Personalausweis des Bevollmächtigten
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister sowie Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
- Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t
- Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen werden auch für einen Wechsel vom Saisonkennzeichen zurück zum normalen amtlichen Kennzeichen benötigt.