Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung der Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.


Voraussetzungen

Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen, die aufgrund einer Behinderung wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Menschen mit anderen geistigen, seelischen, körperlichen oder Sinnesbeeinträchtigungen, durch die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren in der gleichberechtigen Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind, können ebenfalls Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.

Leistungen der Eingliederungshilfe

Leistungen der Eingliederungshilfe können sein:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Integration in Regelkindergärten und Regelschulen

Kinder mit Behinderung können im Rahmen der Teilhabe an Bildung bei Bedarf eine zusätzliche pädagogische und begleitende Hilfe (z.B. beim Anziehen, beim Essen oder beim Toilettengang) erhalten um ihnen den Besuch im Regelkindergarten zu ermöglichen.

Schülerinnen und Schüler mit Behinderung können Assistenzleistungen für eine Schulbegleitung erhalten. Die Schulbegleitung unterstützt die Schülerinnen und Schüler z.B. beim Toilettengang, beim Wechsel in andere Schulräume, beim Schulsport, beim Bereitstellen von Schulmaterial, beim Essen, in der Pause, usw.
 

Heilpädagogische Leistungen

Heilpädagogische Leistungen werden an noch nicht eingeschulte Kinder erbracht, wenn zu erwarten ist, dass hierdurch eine drohende Behinderung abgewendet oder der fortschreitende Verlauf einer Behinderung verlangsamt wird oder die Folgen einer Behinderung beseitigt oder gemildert werden können.

Leistungen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), bei anderen Leistungsanbietern oder bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern

Eine WfbM bietet für Menschen mit Behinderung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht arbeiten können einen Arbeitsplatz und Tagesstruktur. Die WfbM-Beschäftigten erhalten ein Arbeitsentgelt und sind sozialversichert.

Seit Einführung des Bundesteilhabegesetzes kann die Teilhabe am Arbeitsleben neben einer Beschäftigung in einer WfbM auch bei einem anderen Leistungsanbieter oder in Form eines Budgets für Arbeit (sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) erfolgen. Diese Angebote sind eine Alternative zur Beschäftigung in einer WfbM. Mit ihnen soll der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden.

Assistenzleistungen

Assistenzleistungen in einer besonderen Wohnform

Menschen mit Behinderung, die nicht mehr selbständig in einer eigenen Wohnung leben können und umfassende Assistenz und ggf. auch Leistungen der Pflege benötigen, können Assistenzleistungen in einer "besonderen Wohnform" (vollstationäre Einrichtung, Wohnheim,...) erhalten.

Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum oder in einer Wohngemeinschaft

Das AWS bietet Assistenzangebote für Menschen mit Behinderung für ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben. Sie beinhalten die Begleitung und die teilweise oder vollständige Übernahme von Handlungen des Menschen mit Behinderung im Alltag. Unterstützung gibt es dabei in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft.

Kurzzeitunterbringung

Kurzzeitunterbringung dient zur Entlastung der Pflegeperson und/oder wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld wegen vorübergehenden Ausfalls der Pflegeperson nicht mehr gewährleistet werden kann. Menschen mit Behinderung können für eine begrenzte Zeit in einem Heim wohnen/versorgt werden. Bei Vorliegen eines Pflegegrads übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Die Restkosten werden in der Regel im Rahmen der Eingliederungshilfe getragen.

Begleitendes Wohnen in Familien

Das Begleitende Wohnen in Familien ist eine alternative Lebens- und Wohnform für erwachsene Menschen mit Behinderung. Dabei lebt die Menschen mit Behinderung für einen längeren Zeitraum oder dauerhaft in einer Gastfamilie und werden durch sie im Alltag begleitet.
Ein Fachdienst begleitet die Gastfamilie sowie den Mensch mit Behinderung und berät und unterstützt bei Problemen.

Leistungen im Förder- und Betreuungsbereich

Die Förder- und Betreuungsgruppen bieten für Menschen, die (noch) nicht in der Lage sind im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten zu können. eine entsprechende Förderung und geeignete Tagesstruktur.
Die Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf erhalten dort eine besonders intensive Betreuung, Förderung und Pflege. Ziel ist u.a. der Erwerb und Erhalt lebenspraktischer Fähigkeiten.

Tagesbetreuung Erwachsene/Senioren

In einer Tagesbetreuung für Erwachsene/Senioren erhalten Menschen mit Behinderung eine angemessene Förderung und Betreuung, die in der Regel das Rentenalter erreicht haben.

Weitere Leistungen der Eingliederungshilfe

  • Hilfsmittel
  • Leistungen zur Mobilität
  • Besuchshilfen

Spezialbeförderungsdienst

Die Teilnahme schwerstbehinderter Menschen am allgemeinen gesellschaftlichen Leben ist wesentlicher und unabdingbarer Bestandteil für ihre Eingliederung. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass sie regelmäßig an die Orte gelangen können, an denen sich das allgemeine gesellschaftliche Leben abspielt.

Zweck des Fahrdienstes ist es, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Der Fahrdienst wird angeboten für Besorgungen des täglichen Lebens (z. B. Einkaufen), zur Freizeitgestaltung, zur Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen sowie allgemeine Besuchsfahrten (z. B. Besuch von Verwandten und Freunden).

Art der Leistungen

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden als Sach-, Geld- oder Dienstleistung gewährt. Leistungen sind auch in Form eines Persönlichen Budgets möglich.

Umfang

Die Leistungen der Eingliederungshilfe bestimmen sich nach dem individuellen Bedarf. Die Bedarfsermittlung erfolgt anhand des Bedarfsermittlungsinstrumentes Baden-Württemberg (BEI_BW). 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe
  • ärztliche Berichte und Atteste zur Behinderung/ Erkrankungen 
  • Nachweise über Einkommen 
  • Nachweise über Vermögen (z.B. Girokontoauszüge, Sparbücher, Bausparverträge, Lebensversicherungen)
  • ggf. Kopie Schwerbehindertenausweis
  • ggf. Nachweis Pflegegrad
  • ggf. vorhandene Sozialberichte

Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. 

Formulare, Merkblätter, Richtlinien

Amtsleiter / Kontakt

Alexander Bulling, Amtsleiter Kreissozialamt
Alexander Bulling
Amtsleiter Kreissozialamt

Auskunft, Vorzimmer
Fax +49 7161 202-4190

Adresse

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
eMail

Beachten Sie abweichende Öffnungszeiten bei Sozialhilfe (SGB XII) und Asyl:

Mo 08.00 – 12.00 Uhr
Di 13.30 – 15.30 Uhr
Mi 07.30 – 12.00 Uhr
Do 13.30 – 17.30 Uhr
Fr 07.30 – 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Weitere Kontaktpersonen

Diese Bereiche könnten Sie auch interessieren