Landwirtschaftsamt
Wir sind Ansprechpartner rund um das Thema Landwirtschaft. Die Förderung der Landwirtschaft und der Vollzug von landwirtschaftlichem Fachrecht (EU, Bund und Land) sind von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus nimmt unser Amt als untere Landwirtschaftsbehörde Aufgaben nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) wahr. Hierbei steht der Wissenstransfer für eine tier- und umweltgerechte Produktion im Vordergrund. Das Landwirtschaftsamt erfüllt außerdem Aufgaben nach dem Berufsbildungsgesetz im Rahmen der Berufsausbildung in Berufen der Landwirtschaft.