Gefahrguttransporte
Für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter muss der Fahrweg außerhalb von Autobahnen durch die Straßenverkehrsbehörde in einer sogenannten Fahrwegbestimmung festgelegt werden. Diese Fahrwegbestimmung kann sowohl für eine einzelne Fahrt oder für mehrere Fahrten innerhalb eines bestimmten Zeitraums erteilt werden. Grundsätzlich ist aber die Gültigkeit einer Fahrwegsbestimmung auf höchstens drei Jahre begrenzt.
Zuständigkeiten
Zuständig für die Prüfung eines Antrages und die Ausstellung der Fahrwegbestimmung ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Firmensitz des beantragenden Unternehmens liegt oder sich der Zielort des Transportes befindet.
Bei Fragen zu Gefahrgutrecht, Anerkennen von Schulungen und Prüfungen sowie Gefahrgutfahrerschulung wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart: