Gefahrguttransporte

Für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter muss der Fahrweg außerhalb von Autobahnen durch die Straßenverkehrsbehörde in einer sogenannten Fahrwegbestimmung festgelegt werden. Diese Fahrwegbestimmung kann sowohl für eine einzelne Fahrt oder für mehrere Fahrten innerhalb eines bestimmten Zeitraums erteilt werden. Grundsätzlich ist aber die Gültigkeit einer Fahrwegsbestimmung auf höchstens drei Jahre begrenzt.

Zuständigkeiten

Zuständig für die Prüfung eines Antrages und die Ausstellung der Fahrwegbestimmung ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Firmensitz des beantragenden Unternehmens liegt oder sich der Zielort des Transportes befindet.

Bei Fragen zu Gefahrgutrecht, Anerkennen von Schulungen und Prüfungen sowie Gefahrgutfahrerschulung wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart:

Weitere Informationen zu Gefahrgut

Amtsleiter / Kontakt

Manfred Gottwald, Amtsleiter Straßenverkehrsamt
Manfred Gottwald
Amtsleiter Straßenverkehrsamt
Fax +49 7161 202-5290

Auskunft, Vorzimmer
Fax +49 7161 202-5290

Adresse

Straßenverkehrsamt
Landratsamt Göppingen
Lorcher Str. 6
73033 Göppingen
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