Luftverkehr

Auflassen von Kinderluftballons

Für Massenaufstiege von Kinderballons ist nach § 16a LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH erforderlich.

Voraussetzungen

Eine generelle Freigabe für den Aufstieg von Ballons im Bereich des Landkreises Göppingen gilt nur dann, wenn weniger als 500 Ballons aufgelassen werden, die Ballone nicht gebündelt werden (so genannte Ballontrauben), zum Befüllen kein brennbares Gas benutzt wird, keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe etc.) an den Ballons befestigt werden.

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeit für die Erteilung luftverkehrsrechtlicher Genehmigungen liegt ausschließlich bei den Regierungspräsidien und der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH.

Weitere Informationen zum Luftverkehr

Amtsleiter / Kontakt

Manfred Gottwald, Amtsleiter Straßenverkehrsamt
Manfred Gottwald
Amtsleiter Straßenverkehrsamt
Fax +49 7161 202-5290

Auskunft, Vorzimmer
Fax +49 7161 202-5290

Adresse

Straßenverkehrsamt
Landratsamt Göppingen
Lorcher Str. 6
73033 Göppingen
eMail

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