Luftverkehr
Auflassen von Kinderluftballons
Für Massenaufstiege von Kinderballons ist nach § 16a LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH erforderlich.
Voraussetzungen
Eine generelle Freigabe für den Aufstieg von Ballons im Bereich des Landkreises Göppingen gilt nur dann, wenn weniger als 500 Ballons aufgelassen werden, die Ballone nicht gebündelt werden (so genannte Ballontrauben), zum Befüllen kein brennbares Gas benutzt wird, keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe etc.) an den Ballons befestigt werden.
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit für die Erteilung luftverkehrsrechtlicher Genehmigungen liegt ausschließlich bei den Regierungspräsidien und der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH.