Immissionsschutz und Arbeitsschutz
Das Internet-Angebot der Gewerbeaufsicht in Baden-Württemberg informiert umfassend über aktuelle Vorschriften, Merkblätter und Fachinformationen in den Bereichen Arbeitsschutz, Umweltschutz und Produktsicherheit. Des Weiteren stehen dort Formulare aus verschiedenen Rechtsbereichen zum Herunterladen zur Verfügung:
Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung und Anzeige
Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren sind durch eine Vielzahl an Rechtsänderungen anspruchsvoller geworden. Im Leitfaden "Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz" wird darstellt, wie immissionsschutzrechtliche Verfahren effizient und rechtssicher abgeschlossen werden können. Sie finden diesen sowie elektronische Formulare für die Antragstellung unter folgendem Link:
Leitfaden zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage, die im Anhang 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) genannt sind, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von der zuständigen Behörde. Dies gilt nach § 16 BImSchG auch für wesentliche Änderungen solcher Anlagen.
Die Antragsformulare hierzu finden Sie unter dem obigen Link ( Formblätter 1 bis 11 der "Anlage 1" ). Sie können den Antrag auf Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage auch direkt online unter dem folgenden Link stellen:
Änderungen immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen, die positive oder negative Auswirkungen auf Schutzgüter haben können, unterliegen nach § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) einer Anzeigepflicht, sofern die Änderungen nicht aufgrund ihres Umfangs als wesentliche Änderung anzusehen ist und damit einer Genehmigungspflicht nach § 16 BImSchG unterliegen.
Sofern beabsichtigt ist, den Betrieb einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage einzustellen, muss dieses unter Angabe des Zeitpunktes der Einstellung nach § 15 Abs. 3 BImSchG angezeigt werden.
Die Antragsformulare hierzu finden Sie unter dem obigen Link zum Leitfaden (Formblätter 1 bis 3 der "Anlage 2"). Sie können den Antrag auf Änderung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage aber auch direkt online unter dem folgenden Link stellen:
Immissionsschutz – Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen (service-bw)
Feinstaubalarm
Das Thema Feinstaub und Stickstoffdioxid sorgt in Stuttgarts Talkessel für dicke Luft. Hauptverursacher ist der Kraftfahrzeugverkehr: Pendler aus der Metropolregion sowie die Stuttgarter selbst.
Ab sofort wird in Stuttgart bei schadstoffträchtigen Wetterlagen Feinstaubalarm ausgelöst.
Nähere Informationen finden Sie unter www.feinstaubalarm.stuttgart.de