Abteilung Vermessung

Was sind Liegenschaftsvermessungen?

Liegenschaftsvermessungen sind Vermessungen von Grundstücken. Dabei messen Fachleute die genaue Lage, Größe und Grenzen von Grundstücken. Die gewonnenen Daten werden genutzt, um Pläne zu erstellen und in öffentliche Register einzutragen. Diese Vermessungen helfen dabei, klare und rechtlich gesicherte Informationen über Grundstücke zu haben, was wichtig ist für den Kauf, Verkauf oder die Nutzung von Grundstücken.

Sachgebietskarte der Abteilung Vermessung

Zuständigkeit

Die Abteilung Vermessung ist dafür zuständig, Grundstücke zu vermessen und die Grenzen von Grundstücken zu markieren.

Der Zuständigkeitsbereich ist in zwei Teile aufgeteilt: Vermessung 1 und Vermessung 2. Für die Stadt Göppingen und die acht Stadtteile (Bartenbach, Bezgenriet, Faurndau, Hohenstaufen, Holzheim, Jebenhausen, Lenglingen und Maitis) ist die Stadt Göppingen verantwortlich.

Herr
Christian Grimm, Stellvertretender Abteilungsleiter

Sachgebiet Vermessung 1
Aichelberg, Bad Boll, Bad Ditzenbach, Bad Überkingen, Deggingen, Drackenstein, Dürnau, Eschenbach, Gammelshausen, Geislingen, Gruibingen, Hattenhofen, Heiningen, Hohenstadt, Kuchen, Mühlhausen, Schlat, Wiesensteig, Zell

Sachgebiet Vermessung 2
Adelberg, Albershausen, Birenbach, Böhmenkirch, Börtlingen, Donzdorf, Ebersbach, Eislingen, Gingen, Lauterstein, Ottenbach, Rechberghausen, Salach, Schlierbach, Süßen, Uhingen, Wangen, Wäschenbeuren

Aufgaben

Grenzfeststellung

Eine Grenzfeststellung ist ein Verfahren, bei dem die genauen Grenzen eines Grundstücks oder eines Grundstücksteils bestimmt und offiziell dokumentiert werden. Dabei werden die Grenzpunkte und -linien von Fachleuten vor Ort überprüft und markiert. Ziel ist es, Klarheit über den Verlauf der Grenzen zu schaffen und eventuelle Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Gebäudeaufnahme

Eine Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster ist ein Verfahren, bei dem ein neues oder verändertes Gebäude genau vermessen und dokumentiert wird. Fachleute messen das Gebäude und erfassen dabei seine genaue Lage, Größe und Form. Diese Informationen werden dann in das Liegenschaftskataster eingetragen, ein offizielles Register, das alle Grundstücke und Gebäude enthält. Ziel ist es, aktuelle und genaue Daten über alle Gebäude zu haben, damit diese rechtlich und planerisch erfasst sind.

Flurstückszerlegung

Eine Flurstückszerlegung ist ein Verfahren, bei dem ein großes Grundstück in mehrere kleinere Grundstücke aufgeteilt wird. Dies wird oft gemacht, wenn ein Grundstück verkauft, bebaut oder anders genutzt werden soll. Fachleute messen das ursprüngliche Grundstück und bestimmen die neuen Grenzen der kleineren Grundstücke. Diese neuen Grundstücke werden dann einzeln im Grundbuch und im Liegenschaftskataster eingetragen, damit sie rechtlich anerkannt und genutzt werden können.

Hinweis:

Seit 2014 dürfen in Baden-Württemberg nur noch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) Anträge auf die Aufteilung von Grundstücken (Flurstückszerlegung) bearbeiten. Eine Ausnahme gibt es für die unteren Vermessungsbehörden, die solche Aufteilungen noch für ihre eigenen Grundstücke durchführen können.

ÖbVI Informationen

Flurstücksverschmelzung

Eine Flurstücksverschmelzung ist ein Verfahren, bei dem zwei oder mehr angrenzende Grundstücke zu einem einzigen, größeren Grundstück zusammengelegt werden. Fachleute messen die betroffenen Grundstücke und erstellen neue Grenzen für das zusammengelegte Grundstück. Diese Änderung wird dann im Grundbuch und im Liegenschaftskataster eingetragen, damit das neue, größere Grundstück rechtlich anerkannt ist.

Straßenschlussvermessung

Eine Straßenschlussvermessung ist ein Verfahren, das am Ende eines Straßenbauprojekts durchgeführt wird. Dabei messen Fachleute die fertiggestellte Straße, um sicherzustellen, dass sie genau nach den Plänen gebaut wurde. Die Daten aus dieser Vermessung werden genutzt, um die genaue Lage und Abmessungen der Straße zu dokumentieren und in offizielle Register einzutragen. Ziel ist es, die Übereinstimmung mit den Bauplänen zu bestätigen und die Straße offiziell abzuschließen.

Baulandumlegung

Eine Baulandumlegung ist ein Verfahren, bei dem unbebaute Grundstücke neu geordnet und aufgeteilt werden, um sie besser für die Bebauung nutzen zu können. Dabei werden mehrere Grundstücke zusammengelegt und dann neu aufgeteilt, sodass sie besser für den Bau von Häusern, Straßen oder anderen Anlagen geeignet sind. Fachleute planen und vermessen die neuen Grundstücke. Die Eigentümer bekommen neue, oft besser nutzbare Grundstücke zugewiesen, die dann im Grundbuch eingetragen werden. Ziel ist es, das Gebiet optimal zu nutzen und eine bessere Infrastruktur zu schaffen.

Ingenieurvermessung

Ingenieurvermessung ist das Messen und Bestimmen von genauen Positionen und Höhen für Bauprojekte. Es hilft dabei, Gebäude, Brücken und Straßen genau an der richtigen Stelle zu bauen.

Gebühren

Die Regeln für die Festsetzung und Berechnung der Gebühren stehen im Landesgebührengesetz (LGebG) vom 14.12.2004 und in der Gebührenverordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (GebVO MLW) vom 01.03.2024. Diese Gesetze gelten in ihrer jeweils aktuellen Form.

Amtsleiter / Kontakt

Simon Betz, Amtsleiter Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Simon Betz
Amtsleiter Amt für Vermessung und Flurneuordnung

Auskunft, Vorzimmer
Fax +49 7331 304-203

Servicestelle

Adresse

Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Landratsamt Göppingen
Gartenstraße 13
73312 Geislingen
eMail

Weitere Kontaktpersonen