Tierschutz
Das Tierschutzgesetz bestimmt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Tierschutz betrifft die Tierhaltung und den Tierhandel, das Töten von Tieren, Eingriffe an Tieren und Tierversuche.
Kontrollen
Das Veterinäramt des Landkreises Göppingen ist die für den Tierschutz zuständige Behörde. Nur das Veterinäramt besitzt die notwendigen gesetzlichen Befugnisse zur Kontrolle von Tierhaltungen und Beseitigung tierschutzrechtlicher Missstände. Hierzu gehören u.a. Betretungsrecht, Auskunftsrecht sowie Mittel des Verwaltungsvollzugs.
Besonderer Überwachung unterliegen:
- Landwirtschaftliche Tierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen
- Gewerbliche Tierhaltungen und -zuchten
- Gewerblicher Handel mit Tieren (Viehhandel, Tierspeditionen, Zoofachhandel etc.)
- Tiertransporte
- Schlachtbetriebe
- Tierschauen, Tierbörsen
- Tierversuchseinrichtungen und Versuchstierhaltungen
- Zoologische Gärten, Tierparks und Tiergehege
- Gewerbliche Reit- und Fahrbetriebe
- Tierheime
- Tierpensionen
- Gewerbliche Schädlingsbekämpfer
- Schutzhundeausbildungsbetriebe
Auch die private Hobby- und Heimtierhaltung wird nach Hinweisen auf Mängel überprüft.
Besondere Bestimmungen für Tiertransporte
- VO(EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen
- Zulassungsunterlagen nach Artikel 10
Erteilung einer tierschutzrechtliche Zulassung nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 für die gewerbliche Beförderung von Wirbeltieren
über Transportstrecken von mehr als 65 km, Transportdauer unter 8 Stunden (z. B. Landwirte) - Zulassungsunterlagen nach Artikel 11
Erteilung einer tierschutzrechtliche Zulassung nach Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 für die gewerbliche Beförderung von Wirbeltieren über Transportstrecken von mehr als 65 km, Transportdauer über 8 Stunden (z. B. Viehhändler)
Formulare, Merkblätter
- Merkblatt über die wichtigsten Bestimmungen des Tierschutzgesetzes (PDF,8 KB)
- Merkblatt über die tierschutzrechtlichen Vorgaben zur Schweinehaltung ab 01.Januar 2013 (PDF,59 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (PDF,125 KB)
- Beiblatt für den Zoofachhandel zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz (PDF,34 KB)