Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2025: Wesentliche Eckdaten

Pressemitteilung, 11.10.2024 - Am heutigen Freitag, 11. Oktober, bringen Landrat Edgar Wolff sowie Kreiskämmerer Günter Stolz den Haushaltsentwurf 2025 in den Kreistag ein. Da beide zum 30.06.2025 bzw. zum Jahresende aus ihren Ämtern ausscheiden, ist dies die ihre letzte Einbringung.

Gebäude Landratsamt - Erweiterungsbau

Der Haushalt 2025 ist geprägt von enormen Klinikdefiziten, Kostensteigerungen, rückläufigen Steuerkraftsummen und dem Bedarf einer Hebesatzanpassung der Kreisumlage erstmals nach nun 6 Jahren. Der Haushalt enthält aber auch Chancen: Die Fertigstellung des Klinik-Neubaus, aber auch die nächste Maßnahmenumsetzung aus der Schulbauplanung mit dem Baustart des Neubaus der Bodelschwingh-Schule in Geislingen und der Fertigstellung der Erweiterung am Berufsschulzentrum Geislingen. Weitere Charakteristika sind: ein hohes Maß an Unwägbarkeiten, nicht auskömmlich finanzierte Aufgaben, Rezessionsauswirkungen sowie enorme Risiken, speziell im Gesundheits- und Sozialbereich.
 
Um Verlässlichkeit und Planungssicherheit seinen Kreiskommunen gegenüber zu gewährleisten, bleibt der Landkreis Göppingen seinem Zeitplan der Vorjahre treu und bringt Mitte Oktober 2024 den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2025 in den Kreistag in öffentlicher Sitzung ein und beabsichtigt eine Verabschiedung der Haushaltssatzung in der Sitzung am 10. Dezember 2024. 

Den vorläufigen Haushaltsentwurf 2025 kennzeichnen folgende Eckdaten:

Die Steuerkraftsumme der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sinkt erstmals seit dem Jahr 2016. Zum Haushaltsjahr 2025 beträgt sie ca. 447,76 Mio. Euro, dies entspricht einem Rückgang von ca. 10,26 Mio. Euro oder -2,24 %. Der Landkreis Göppingen liegt damit deutlich unter dem Landestrend (+4,8 %) und noch deutlicher unter dem Trend der Landkreise im Regierungsbezirk Stuttgart (+5,7 %). Sie basiert auf den Steuereinnahmen unserer Städte und Gemeinden im Landkreis des Jahres 2023. Die Steuerkraftsumme ist u. a. Basis für die Berechnung des Kreisumlageaufkommens.
 
Die ordentlichen Aufwendungen erhöhen sich um 13,1 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr auf knapp 457,2 Millionen Euro. Die größten Veränderungen resultieren insbesondere aus den Entwicklungen im Gesundheits- und Sozialbereich sowie bei den Personalaufwendungen. Ein abzudeckendes negatives Betriebsergebnis der ALB FILS KLINIKUM GmbH (AFK GmbH) von vorläufig -22,7 Millionen Euro sowie eine Erhöhung der Personalaufwendungen von vorläufig +6,2 Millionen Euro auf 74,8 Millionen Euro kennzeichnen den Entwurf.
 
Die Erträge erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr im Vergleich um knapp 34,3 Millionen Euro auf zirka 449,8 Millionen Euro. Dies liegt insbesondere an folgenden Veränderungen: Erhöhung der Schlüsselzuweisungen des Landes (+5,9 Millionen Euro) und Mehrerträge aus der erhöhten Kreisumlage (+19,4 Millionen Euro bei einem vorgeschlagenen erhöhten Kreisumlagehebesatz um +5,1-KU-Punkte auf 37,6 %-Punkte).
 
Summiert schließt der Entwurf des Ergebnishaushalts 2025 des Landkreises vorläufig mit einer planerischen Deckungslücke in Höhe von 7,45 Millionen Euro ab und dies trotz deutlichem Hebesatzanstieg und eines globalen Minderaufwands. Der Haushaltsausgleich wird durch eine Ent­nahme aus der Ergebnisrücklage in selber Höhe (7,45 Millionen Euro) sichergestellt. Mit dieser planerischen Entnahme beträgt der Stand der Ergebnisrücklage zum 31.12.2025 voraussichtlich nur noch zirka 13,85 Millionen Euro.
 
Die geplanten Investitionen in 2025 reduzieren sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um -33,1 Millionen Euro auf 64,4 Millionen Euro (Vorjahr 97,55 Millionen Euro). Diese Reduzierung bedingt sich aus dem Bauverlauf durch den Investitionsbedarf zum Klinik-Neubau und der daraus resultierenden Verschiebung des Mittelbedarfs von 2024 nach 2025. Ein weiterer enormer Anteil in Höhe von 33,5 Millionen Euro betrifft die Ausleihung an die AFK GmbH (Finanzierung des Anteils AFK GmbH am Klinik-Neubau über Landkreis). Hinzu kommen noch eigene Investitionstätigkeiten des Landkreises mit 18,15 Millionen Euro (u.a. Restfinanzierung Schulbaumaßnahmen BSZ Geislingen 1,25 Millionen Euro, Schulbaumaßnahme SBBZ Geislingen 15,0 Millionen Euro). Des Weiteren investiert der Landkreis in 2025 in Kreisstraßen mit 4,1 Millionen Euro, Maßnahmen in den Schulbetrieb 2,2 Millionen Euro sowie allg. Zuschüsse an die AFK GmbH mit 1,7 Millionen Euro.
 
Zur Finanzierung dieser Investitionstätigkeiten wird eine Kreditneuaufnahme (Ermächtigung zum Abschluss von Neukrediten) für 2025 mit 49,08 Millionen Euro benötigt. Der Kreditabruf u.a. auch aus vorangegangenen Darlehensaufnahmen (Klinik-Neubau) beläuft sich für 2025 auf 49,08 Millionen Euro. Der Schuldenstand des Landkreises beträgt demnach zum Ende des Jahres 2025 insgesamt 278,06 Millionen Euro (mit Ausleihungen; ohne Ausleihungen 149,88 Millionen Euro); diese Summe beinhaltet auch den Eigenanteil der AFK GmbH am Klinik-Neubau, welcher vom Landkreis (als Ausleihung) aufgenommen wurde und 1:1 in Zins und Tilgung an die AFK GmbH weitergeleitet wird. Dieser Schuldenstand ist angesichts der Entschuldung der vergangenen Jahre vertretbar und war so auch prognostiziert worden.
 
Die Verwaltung schlägt dem Kreistag eine Anhebung des Kreisumlagehebesatzes um vorläufig +5,1 Prozentpunkte von 32,5 Prozent auf 37,6 Prozent zum Haushaltsjahr 2025 vor. Dies ist die erste Anhebung seit 6 Jahren. Das Kreisumlageaufkommen steigt dann um 19,5 Millionen Euro auf ca. 168,4 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Pro Kopf bedeutet dies eine Belastung von 639 Euro je Einwohner.
 
Anzumerken ist, dass der Haushaltsplanentwurf 2025 vorläufig noch ohne finale Orientierungsdaten des Landes sowie Ergebnisse aus den Verhandlungen in der Gemeinsamen Finanzkommission (Verhandlungen der Kommunale Spitzenverbände mit Land zur Finanzausstattung der Kommunen) aufgestellt werden konnte. Im Beratungsverfahren werden diese Zahlen ergänzt. Es erfolgt eine ständige finanzielle Neubewertung der vorliegenden Situation. Ziel ist, die aktuell vorgeschlagene Hebesatzerhöhung auf das Mindeste zu reduzieren.
 
Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen geben uns Anlass zur Sorge für die Zukunft. Das gilt auch für die Zahlen unserer ALB FILS KLINIKUM GmbH für die Jahre 2025 – 2028 mit einer prognostizierten Abdeckung von Fehlbeträgen in Höhe von über 67 Millionen Euro über diesen Zeitraum; aber auch bereits im laufenden Jahr 2024 (aktuell prognostiziert -17 Millionen Euro) haben wir hier sehr bedenkliche Entwicklungen.
 
Zum Haushaltsentwurf 2025 äußert sich Landrat Edgar Wolff: „Der Landkreis Göppingen befindet sich in einer strukturellen und nachhaltigen Haushaltskonsolidierung. Alle Leistungen des Landkreises müssen auf den Prüfstand gestellt werden, ohne damit aber unverhältnismäßig bewährte Strukturen zu zerschlagen. Das Aufstellungsverfahren des Haushalts war deshalb sehr herausfordernd. Die Ergebnisrücklage ist nahezu aufgebraucht, die Liquidität negativ und die Aufgabenlast, in Teilen ohne auskömmliche Finanzierung, belastet unsere Städte und Gemeinden wie auch den Landkreis gleichermaßen.
 
Angesichts der gegenwärtigen konjunkturellen und politischen Rahmenbedingungen sind alle kommunalen Haushalte mächtig unter Druck geraten. Für den Landkreis Göppingen ist in der aktuellen Situation eine Erhöhung der Kreisumlage leider unumgänglich. Lediglich die Frage der Höhe der Anpassung ist noch offen. Die nächsten Wochen müssen und werden uns hier Klarheit bringen. Aufgrund der vorgeschlagenen Anhebung der Kreisumlage um +5,1 %-Punkte und der aktuell laufenden Haushaltskonsolidierung werden intensive Beratungen folgen. Ich sage zu, dass wir alle Verbesserungen während des Beratungsverfahrens zugunsten der Senkung des Kreisumlagehebesatzes verwenden werden – zusammengezählt wird aber bekanntlich am Schluss beziehungsweise erst am Ende der Haushaltsberatungen. Ich gehe aber davon aus, dass wir die Anhebung des Kreisumlage-Hebesatzes noch senken können“, so Landrat Edgar Wolff abschließend.
 
Die Kreisverwaltung beabsichtigt die Verabschiedung des Haushaltsplan 2025 im Kreistag am 10. Dezember 2024.

Ansprechpartner

Dezernat für Finanzen, Schulen und Beteiligungen
Kreiskämmerer Günter Stolz
Telefon: 07161 202-3000
Fax: 07161 202-3190
E-Mail: g.stolz@lkgp.de

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