Hilfe für Härtefälle: Spendenaktionen nach dem Hochwasser

Landkreis Göppingen ruft über zwei Spendenaktionen zur Hilfe für Betroffene auf

Pressemitteilung, 06.06.2024 - Schäden an Häusern und Fahrzeugen, zerstörte Gegenstände: Die Bilanz des Starkregens und Hochwassers vom vergangenen Wochenende tritt immer deutlicher zutage. Der Landkreis Göppingen ruft deshalb zur Unterstützung für Betroffene in Härtefällen auf.

Das Logo der gemeinschaftlichen Spendenaktion: Ein Herz mit dem Titel "Hochwasser-Hilfe". Darunter der Aufruf: "Jetzt Spenden!"

Dabei zählt jede Hilfe, die Betroffene bekommen können. Bürgerinnen und Bürger haben zwei Möglichkeiten zu helfen:

  1. Spendenkonto des Landkreises Göppingen bei der Kreissparkasse Göppingen:
    Landkreis Göppingen
    THK Spendenkonto Hochwasserhilfe LK Göppingen
    DE67 6105 0000 0049 1497 57
    Verwendungszweck: Hochwasserhilfe
  2. Gemeinsame Spendenaktion des Landkreises Göppingen mit den Landkreisen Rems-Murr, Ostalb und Ludwigsburg bei der Kreissparkasse Waiblingen:
    Spendenkonto Hochwasser
    DE72 6025 0010 0015 2229 14
    Verwendungszweck: Spende

    Im Verwendungszweck der gemeinsamen Spendenaktion kann auch der Landkreis angegeben werden, in den die Spende gehen soll. Ansonsten wird der Betrag zwischen den vier beteiligten Landkreisen aufgeteilt.

Für das Spendenkonto des Landkreises Göppringen wurde durch die Kreissparkasse Göppingen eine Erstspende in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt. Auch die gemeinschaftliche Spendenaktion der Landkreise Rems-Murr, Ostalb, Göppingen und Ludwigsburg wurde mit einer Erstspende in Höhe von 50.000 durch die Kreissparkasse Waiblingen ausgestattet.
 
Ziel der Spendenaufrufe ist es, in Härtefällen schnell und wirksam zu helfen. Das Verfahren zur Verteilung der Spendensummen aus beiden Aufrufen an Betroffene im Landkreis Göppingen wird derzeit in enger Abstimmung mit den betroffenen Städten und Gemeinden erarbeitet.

Als Nachweis einer Spende, die bis zum 31. Januar 2025 zur Unterstützung von Betroffenen des Hochwassers auf einem der genannten Spendenkonten eingezahlt wird, genügt dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z.B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) – unabhängig vom Betrag der Spende.

Ansprechpartner

Simon Gottowik
Büro für Kreisentwicklung und Kommunikation
Persönlicher Referent des Landrats / Pressestelle
Telefon: 07161 202-1002E-Mail: s.gottowik@lkgp.de

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