Weiterhin Abkochgebot in der wassertechnischen Hochzone Albershausen

Pressemitteilung, 07.06.2024 - Das Abkochgebot in der wassertechnischen Hochzone in Albershausen kann vorerst nicht aufgehoben werden.

Trinkwasser-Abkochgebot

Die Nachproben des Trinkwassers vom vergangenen Dienstag und Mittwoch waren weiterhin mit Bakterien belastet.
Das Trinkwassernetz wird weiterhin gechlort und gespült.
 
Betroffen sind weiterhin die Straßenzüge der Hochzone in Albershausen:
Ahornweg, Albstraße, Bergstraße, Buchenweg, Birkenweg, Boschstraße, Bünzwangerstraße, Breitensteinstraße, Carl-Benz-Straße, Daimlerstraße, Erlenweg, Eschenweg, Eichenweg, Ebersbacher Straße., Forststraße, Fichtenweg, Föhrenweg, Fuchseckstraße, Finkenweg, Frühlingstraße, Fliederweg, Gemeindeländerweg, Hattenhoferstraße, In der Längerts, Im Schönblick, Im Morgen, Im Wetterkreuz, Kastanienweg, Käpflingstraße, Lärchenweg, Maybachstraße,
Max-Eyth-Straße, Neuffenstraße Panoramastraße, Porschestraße, Pfarrgartenstraße, Schlierbacher Straße ab der Einmündung Pfarrgartenstraße in Richtung Industriegebiet, Silcherstraße,
Siemensstraße, Sommerweg, Sonnenhalde, Tannenweg, Tulpenweg,
Ulmenweg, Weinhaldenstraße, Zeppelinstraße.
 
Am heutigen Freitag und Anfang der kommenden Woche werden weitere Trinkwasseruntersuchungen durchgeführt.
Sofern die Ergebnisse der anstehenden Untersuchungen unbedenklich sind, kann das Abkochgebot frühestens Mitte bis Ende der nächsten Woche aufgehoben werden.

Ansprechpartner

Gesundheitsamt
Telefon: 07161 202-5370E-Mail: gesundheitsamt@lkgp.de

Weitere Informationen

Pressemitteilung des Gesundheitsamtes zum Abkochgebot in Albershausen vom 29.05.2024