Windpark Königseiche

Pressemitteilung, 31.10.2025 - Die Firma Uhl Windkraft Projektierung GmbH & Co. KG aus Ellwangen hat beim Landratsamt Göppingen am 28.08.2018 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Nordex N149-4.5 auf der Gemarkung Ebersbach eingereicht.

Die formellen und die sich aus § 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ergebenden materiellen Genehmigungsvoraussetzungen lagen vor. Für die Antragstellerin ergab sich daher ein Rechtsanspruch auf die am 31.08.2022 erteilte Genehmigung. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden die Lärmemissionen, welche von den Windenergieanlagen ausgehen und auf die Umgebung einwirken, im Rahmen einer unabhängigen Schallimmissionsprognose durch einen zugelassenen Sachverständigen untersucht. Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte gemäß den geltenden gesetzlichen Anforderungen wurde durch die erstellte Schallimmissionsprognose belegt. Des Weiteren wurden die Immissionen, welche durch den Schattenwurf der Anlagen entstehen, untersucht. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung enthält die Verpflichtung zur Installation einer Schattenwurfabschalteinrichtung. Die Abschalteinrichtung stellt sicher, dass die geltenden Schattenwurfzeiten an den Immissionsorten nicht überschritten werden.

Am 20.12.2024 wurden die beiden Anlagen erstmalig in Betrieb genommen. Seitdem sind beim Landratsamt Göppingen zahlreiche Beschwerden eingegangen. Die Anwohner des Uhinger Teilorts Baiereck klagen insbesondere über die von den Anlagen ausgehenden Brummtöne sowie tieffrequente Geräusche während des Nachtzeitraums.

Durchgeführte Maßnahmen

Nach Eingang der ersten Beschwerden beim Landratsamt war die Betreiberfirma sowie Mitarbeitende der Herstellerfirma Nordex mehrmals vor Ort, um die Anlagen auf Mängel zu überprüfen. Hierbei wurden unter anderem Einstellungen an den Blattwinkeln vorgenommen. Am 09.01.2025 fand zudem ein Vor-Ort-Termin mit der Betreiberfirma, dem Umweltschutzamt und Vertretern von Baiereck statt, um sich gemeinsam ein Bild von der Situation zu machen. An den Anlagen selbst konnten hierbei keine Auffälligkeiten festgestellt werden. Am 27.01.2025 war das Landratsamt Göppingen sowie ein Vertreter der Betreiberfirma auf Grund anhaltender und erneuter Beschwerden der Anwohner nochmals in Baiereck. Das Anlagengeräusch wird durch die Anwohner als besonders belästigend bei Südwestwind wahrgenommen, wenn die Anlagen sich entsprechend in diese Windrichtung drehen und das Maschinenhaus in Richtung Baiereck ausgerichtet ist. Die Betreiberfirma hatte daher die Anlagen bei dieser vorherrschenden Windrichtung während des Nachtzeitraumes in den vorausgegangenen Nächten nach Rücksprache mit den Anwohnern bereits mehrmals abgeschaltet.

In der Nacht vom 29.01. auf den 30.01. fand erneut ein Vor-Ort-Termin mit dem Umweltschutzamt und Anwohnern aus Baiereck statt. Auf Grund der vor Ort festgestellten Anlagengeräusche konnte mit der Betreiberfirma nun erreicht werden, dass die Anlagen bei Wind aus Südsüdost- bis Westsüdwestrichtung während des Nachtzeitraumes bis auf weiteres abgeschaltet werden.

Geplante weitere Vorgehensweise

Eine komplette Anlagenwartung von beiden Windenergieanlagen wird vom Hersteller Nordex nach ca. 500 Betriebsstunden durchgeführt. Unabhängig hiervon ist ein Spezialisten-Team der Firma Nordex mit der Überprüfung der Anlagen von der Betreiberfirma beauftragt worden, um herauszufinden, wodurch der festgestellte Brummton verursacht wird. Die Spezialisten von Nordex werden diese Überprüfung schnellstmöglich durchführen, sobald die Wind- und Wetterbedingungen dies ermöglichen.

Eine schalltechnische Vermessung der Anlagen ist bereits beauftragt und mit dem Landratsamt Göppingen abgestimmt. Wie im Genehmigungsbescheid gefordert, wird die Messung durch eine nach § 29b BImSchG zugelassenen Stelle durchgeführt, sobald es die meteorologischen Bedingungen zulassen. Die Betreiberfirma beabsichtigt, vorab eine vorläufige Auffälligkeitsmessung an den Anlagen durchzuführen. Auch für diese Messung sind geeignete Wetterbedingungen erforderlich, welche aber voraussichtlich häufiger vorkommen und diese Messung deshalb zeitnaher stattfinden kann als die geforderte Abnahmemessung. Sobald dem Landratsamt Göppingen die Ergebnisse der vorläufigen bzw. endgültigen schalltechnischen Abnahmemessung vorliegen, können ggf. weitere Maßnahmen geprüft werden.
 
Nur durch die konstruktive Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten konnte das bisherige Ergebnis erzielt werden.

Ansprechpartner

Jupp Jünger
Umweltschutzamt
Telefon: 07161 202-2200E-Mail: umweltschutzamt@lkgp.de

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