Jugendhilfeplanung

Aufgaben

Die Jugendhilfeplanung untersucht zusammen mit haupt- und ehrenamtlichen Beteiligten das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen: Sind ausreichend Kinderbetreuungsangebote vorhanden? Haben Jugendliche Räume, in denen sie sich treffen können? Welche Angebote fehlen oder müssen erweitert werden?

Bei der Jugendhilfeplanung handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe (§ 80 Kinder- und Jugendhilfegesetz), nach der der öffentliche Träger (das Kreisjugendamt)

  • den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen
  • den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und deren Sorgeberechtigten festzustellen und
  • die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen hat.

Vorgehensweise in der Jugendhilfeplanung

Planungsbereiche sind unter anderem Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit und Hilfen zur Erziehung. Dies kann nur gemeinsam mit allen Beteiligten (Mädchen, Jungen, Eltern sowie Ehrenamtlichen z. B. aus der Jugendarbeit und Fachkräften aus den Einrichtungen der Jugendhilfe) funktionieren.

Deshalb hat das Kreisjugendamt ein Konzept der Jugendhilfeplanung entwickelt, das die Lebensräume von Mädchen und Jungen dort "unter die Lupe" nimmt, wo sie sich aufhalten, ihre Freizeit verbringen, lernen und wohnen: "JAMP - Jugendarbeit mit Profil" ist eine Handreichung für die Durchführung von kommunalen Jugendhilfeplanungen. Dort können die Beteiligten ihre Meinung sagen und ihre Wünsche und Bedürfnisse äußern. In vielen Gemeinden des Landkreises entstanden daraus konkrete Projekte mit Vereinen, neue Jugendräume u.v.m..

Das aktualisierte JAMP-Konzept finden Sie unter Jugendarbeit - Besondere Themen

Aktuelle Themen

Ganztagesschule und kommunale Betreuungsangebote

Ziel des Planungsthemas ist es, das Zusammenwirken von Bildung (in Schule) und Jugendhilfe zu optimieren, breiter aufzustellen und gemeinsam an relevanten Themen zu
arbeiten. Der Fokus liegt dabei zum einen darauf, den Zugang allen Kindern und Jugendlichen zu Bildungs- und Unterstützungssystemen zu ermöglichen. Zum anderen die
unterschiedlichen Angebote so aufzustellen, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen die Rahmenbedingungen, Unterstützung und Förderung erhalten, derer sie bedürfen.

Die Ergebnisse sind sowohl als barrierefreies Onlinedokument abrufbar, sowie auch als Vorlage für eine Druckversion.

Die Anmeldungsunterlagen und die Termine für die Qualifizierungsmodule finden Sie auf der Homepage des Haus der Familie Göppingen.
Die Anmeldungsunterlagen und die Termine für das Zertifizierungsprogramm finden Sie auf der Homepage der DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH Göppingen.


Die Fortbildungsreihe für Fachkräfte wird ab dem 2. Halbjahr 2022 stattfinden. Die Termine finden Sie ab Sommer 2022 in unserem Veranstaltungskalender.

Downloads

Hinweis: Die Dokumente sind nicht barrierefrei.

Digital bearbeitbare Vorlagen

Integration junger Menschen mit Fluchterfahrung

Dieses Thema wurde in den Jahren 2016 und 2017 von der Jugendhilfeplanung bearbeitet.
Die wichtigsten Ergebnisse finden Sie auf der Homepage der Bildungsregion Göppingen.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Amt für Asyl- und Flüchtlingswesen zur Verfügung.

Kreisjugendplan

Systemsprenger

In der Praxis der Hilfen zur Erziehung und des Sozialen Dienstes (SD) treten immer wieder Fälle auf, in denen Heranwachsende mit ihren herausfordernden Verhaltensweisen die Fachkräfte und Organisationen an die Grenze bringen. „Sie sprengen den Rahmen.“ „Das Systemsprenger sein ist kein charakteristisches Merkmal, das ein Mensch von Geburt an besitzt. Ein Kind oder junger Erwachsener wird zu einem Systemsprenger durch entsprechende biografische Verläufe und familiäre Entwicklungen in einem entsprechenden Kontext. Diese Kinder und Jugendlichen – wie auch deren Hilfesysteme! - „stecken“ oft in einem „Kreislauf“ fest.

Schaubild: Kreislauf Systemsprenger

Im Rahmen eines Fachtags im Juni 2021 wurde in einem ersten Schritt herausgearbeitet, welche Bedarfe und verschiedene Problemlagen Systemsprenger*innen mit sich bringen und wie am besten darauf reagiert werden kann.
 
Dabei haben sich drei Schwerpunktthemen herauskristallisiert, die in drei Arbeitsgruppen derzeit bearbeitet werden:

  1. Notwendige Prävention zur Vermeidung einer Entwicklung von Systemsprenger*innen
  2. Schaffung von gelingenden und interdisziplinären Netzwerken, (Stichwort: Handlungsleitlinie "Notfallplan")
  3. Abklärung und ggf. Konzeptionierung notwendiger noch fehlender Hilfsangebote im Landkreis Göppingen

Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppe werden zu gegebener Zeit hier vorgestellt.

Amtsleiter / Kontakt

 Lothar Hilger, Amtsleiter Kreisjugendamt
Lothar Hilger
Amtsleiter Kreisjugendamt

Auskunft, Vorzimmer
Fax +49 7161 202-4290

Adresse

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
E-Mail

Außenstelle Geislingen
In der MAG
Schillerstraße 2
73312 Geislingen/Steige
E-Mail
Fax +49 7331 304-444

Weitere Kontaktpersonen