Umweltschutzamt

Aufgabe des Umweltschutzamtes ist der Schutz und die Erhaltung einer intakten Umwelt. Dies betrifft die Umweltmedien Wasser, Boden, Luft, Klima, Tiere, Pflanzen und Landschaft. Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen rechtlichen und fachlichen Fragen des Umweltschutzes.

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Unsere Aufgaben

Naturschutz, Jagd, Wildtierbeauftragter

Naturschutz

  • Schutzgebiete: Ausweisung und Überwachung von Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmalen
  • Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen
  • Artenschutz
  • Beteiligung bei Eingriffen in Natur und Landschaft
  • Finanzielle Förderung der Landschaftspflege
  • Beratung zu Schutzmaßnahmen sowie Entwicklung und Pflege von Biotopen

Jagd

Merkblätter, Flyer und allgemeine Informationen:
 

Wildtierbeauftragter

  • Information, Beratung und Unterstützung in Fragen des Umgangs mit Wildtieren (auch im Siedlungsbereich) und der Gestaltung von Wildtierlebensräumen
  • Unterstützung, Koordination und Begleitung der Entwicklung und Umsetzung von Jagd- und Hegekonzeptionen sowie von Maßnahmen im Bereich des Wildtiermonitorings
  • Ansprechpartner für Jagdpächter*innen, Wildtierschützer*innen, Jagdgenossenschaften oder Eigenjagdbesitzer*innen
  • Vermitteln von Kontakten sowie Förderung des Austauschs zwischen den im Bereich des Wildtiermanagements Tätigen,  Aufbau eines Netzwerks von Ansprechpersonen mit speziellen Qualifikationen
  • Förderung der Verbreitung wildtierökologischer Kenntnisse
  • Aufarbeitung/Pflege der Bestandsdaten im GIS

Klimaschutz und Klimawandelanpassung

  • Umsetzung der Klimaschutzkonzeption
  • Konzeptionierung "Klimaneutrale Verwaltung 2040"
  • Erstellung einer Klimawandelanpassungsstrategie
  • Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz
  • Landkreisweites Energie- und Klimaschutzcontrolling
  • Pflege des Netzwerkes der im Klimaschutz aktiven Akteure
  • Koordinierung der Aktivitäten

Bodenschutz, Altlasten

Bodenschutz

  • Bodenverwertung (Auffüllungen, Rekultivierungen, Bodenverbesserungen): Beratung, Bewertung, Überwachung
  • Maßnahmen zum Schutz, zur Sicherung und zur Sanierung von Böden
  • Vorsorgender Bodenschutz
  • Überwachung von Steinbruchverfüllungen, Kompostplätzen und Grüngutsammelstellen
  • fachtechnische Überwachung der Deponien im Landkreis Göppingen

Altlasten

  • Erteilung von Altlastenauskünften
  • Führung des Bodenschutz- und Altlastenkatasters
  • Erfassung, Erhebung, Erkundung, Bewertung, Sanierung und Sicherung von Altlasten einschließlich Förderung
  • Überwachung von Altablagerungen
  • Grundwasserschadensfälle bei aktiven Betrieben

Wasser und Abwasser

Gewässer und Hochwasserschutz

  • Benutzung von Gewässern (Ausleiten, Aufstauen, Absenken, Entnehmen von Wasser, Einleiten und Einbringen von Stoffen)
  • Unterhaltung und Ausbau von oberirdischen Gewässern
  • Fachliche Abgrenzung von Überschwemmungsgebieten
  • Hochwasserschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern

Abwasser

  • Abwasseranlagen und Sammelkläranlagen
  • gewerbliche Abwasserbeseitigung
  • Regenwasserbehandlung
  • Abwasserabgabe

Grundwasser und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

  • Benutzung von Grundwasser (Absenken, Entnehmen von Wasser, Einleiten und Einbringen von Stoffen)
  • Ausweisung und Überwachung von Wasser- und Quellschutzgebieten
  • Prüfung und Überwachung von Erdaufschlüssen, Bohrungen und von Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme
  • Überwachung von Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Umschlagen von wassergefährdenen Stoffen

Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Abfall

Immissionsschutz, Arbeitsschutz

  • Beschwerden über Lärm, Luftverunreinigungen, Gerüche etc.
  • Durchführung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (inkl. Abfallentsorgungsanlagen)
  • Technischer und sozialer Arbeitsschutz
  • Überwachung von Gewerbebetrieben

Abfall

  • Beseitigung von Autowracks und wilden Müllablagerungen
  • Überwachung kommunaler Kompostplätze
  • Beförderungserlaubnisse für gefährliche Abfälle
  • Anzeigen zur Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen

Merkblätter

Allgemeine Informationen

Endlagersuche für radioaktive Abfälle

Am 25.04.2022 fand eine virtuelle Informationsveranstaltung zum Prozess der Atommüll-Endlagersuche statt.

Im Folgenden finden Sie zwei Präsentationen, die bei der Veranstaltung vorgetragen wurden:

Im Rahmen der Infoveranstaltung wurde auf verschiedene weiterführende Informationsquellen hingeweisen:

Weitere Informationen

Verfahrenshandbuch für Vorhaben zur Gewinnung von Strom oder Wärme aus Wasserkraft und Erdwärme nach § 11a Absatz 3 WHG

§ 11 a Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) verpflichtet sog. einheitliche Stellen zur Erstellung und Veröffentlichung eines Verfahrenshandbuches für Träger von Vorhaben zur Errichtung und den Betrieb sowie zur Modernisierung von Anlagen zur Nutzung von Wasserkraft und von Vorhaben zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme. Diese Verpflichtung gilt nicht für Vorhaben, für die ein bergrechtlicher Betriebsplan erforderlich ist.
 
Ziel dieser Verpflichtung ist es, dass Projektentwickler*innen und Bürger*innen, die in erneuerbare Energie investieren möchten, den Ablauf der Zulassungsverfahren und die rechtlichen Rahmenbedingungen leichter verstehen können.
 
Als einheitliche Stelle im Sinne dieser Regelung gelten in Baden-Württemberg die nach § 82 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) zuständigen Wasserbehörden. Das Landratsamt Göppingen ist als untere Wasserbehörde damit einheitliche Stelle und grundsätzlich für die Zulassung der oben genannten Vorhaben im Landkreis Göppingen zuständig. In Einzelfällen (z.B. bei Wasserkraftanlagen, deren Rohwasserkraft 1.000 Kilowatt übersteigt) ist das Regierungspräsidium Stuttgart als höhere Wasserbehörde nach § 82 Absatz 2 WG sachlich zuständig.
 
Das Land Baden-Württemberg hat ein einheitliches Muster-Verfahrenshandbuch erarbeitet und den Wasserbehörden zur Verfügung gestellt. Dieses Musterhandbuch macht sich das Landratsamt Göppingen als untere Wasserbehörde/einheitliche Stelle zu eigen.

Das Muster-Verfahrenshandbuch finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Verfahrenshandbuch für die Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen nach der 4. BImSchV

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat ein Verfahrenshandbuch für Biogasanlagen gemäß § 10 Absatz 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II-Richtlinie) erstellt.

Das Verfahrenshandbuch stellt das Verfahren zur immissionsschutzrechtlichen Zulassung von Biogasanlagen in Baden-Württemberg dar. Es richtet sich in erster Linie an Projektträger im Bereich von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Biogasanlagen. Dies sind die im Anhang 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aufgeführten Biogasanlagen. 

Das Landratsamt Göppingen ist als untere Immissionssschutzbehörde einheitliche Stelle und grundsätzlich für das Genehmigungsverfahren zuständig. In Einzelfällen ist gemäß § 2 Absatz 1 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung des Landes Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig. 

Das Verfahrenshandbuch finden Sie auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg  unter "Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen".

Gebühren

Datenschutzinformation

Information zur EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) (PDF,214 KB)

Amtsleiter / Kontakt

 Jupp Jünger, Amtsleiter Umweltschutzamt
Jupp Jünger
Amtsleiter Umweltschutzamt

Auskunft, Vorzimmer
Fax +49 7161 202-2290
Umwelttelefon: +49 7161 202-2211

Adresse

Umweltschutzamt
Landratsamt Göppingen
Lorcher Str. 6
73033 Göppingen
eMail

Weitere Kontaktpersonen

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