Betreuungsverein
Betreuungsverein der Stiftung Altendank der Kreissparkasse Göppingen e. V.
Seit 1998 gibt es den „Betreuungsverein der Stiftung Altendank der Kreissparkasse Göppingen e.V.“ Der Betreuungsverein ist nach § 14 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) anerkannt und verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
Der Betreuungsverein dient als Fachdienst der sozialen Arbeit im und für den Landkreis Göppingen. Er ist neben den Betreuungsgerichten und der Betreuungsbehörde zuständig für die rechtliche Betreuung von volljährigen Personen im Sinne der §§ 1814, 1815 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen
Die Gewinnung von neuen Ehrenamtlichen stellt einen elementaren Bestandteil des Betreuungsvereins dar. Aktuell unterstützt der Betreuungsverein über 100 dem Verein angeschlossene Ehrenamtliche, die über 100 Betreuungen führen.
Der Betreuungsverein bietet für seine Ehrenamtlichen regelmäßige Veranstaltungen, Schulungen, Fortbildungen sowie Erfahrungsaustausche an.
Informations- und Beratungsstelle zu rechtlicher Betreuung und Vorsorgeinstrumenten
Der Betreuungsverein dient all denjenigen als unabhängige Informations- und Beratungsstelle, die Fragen zur rechtlichen Betreuung und zu rechtlichen Vorsorgeinstrumenten (wie z .B. der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung) haben und sich persönlich oder telefonisch auskunftssuchend an ihn wenden.
Der Betreuungsverein bietet Einzelberatungsgespräche wie auch Vorträge über Vorsorgemöglichkeiten an.