EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)
Einheitlicher Ansprechpartner (EA)
Seit dem 28. Dezember 2009 steht im Landratsamt Göppingen ein Einheitlicher Ansprechpartner im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie und des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg zur Verfügung. Über den Einheitlichen Ansprechpartner können Sie als Dienstleistungsunternehmen für alle von der EU-DLR erfassten Verfahren die notwendigen Informationen einholen sowie alle Verfahren und Formalitäten abwickeln, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendig sind. Der Einheitliche Ansprechpartner erfüllt, wenn Sie es wünschen, für Sie die Funktion eines Verfahrenslotsen.
Virtuelle Poststelle
Über die Virtuelle Poststelle können Sie verschlüsselte und ggf. elektronisch signierte Nachrichten an den Einheitlichen Ansprechpartner senden:
Virtuelle Poststelle EA
Elektronische Verfahrensabwicklung
Sie können Ihr Verfahren entweder elektronisch oder auf herkömmliche Weise abwickeln. Wenn Sie die elektronische Abwicklung wählen, steht Ihnen das Dienstleistungsportal des Landes Baden-Württemberg "service-bw" zur Verfügung. Alle von der EU-Dienstleitungsrichtlinie erfassten Verwaltungsverfahren sind über dieses Portal abrufbar. Wenn Sie sich im Dienstleistungportal service-bw registrieren, haben Sie unter der Rubrik "mein service-bw" die Möglichkeit, mit der zuständigen Behörde und/oder dem Einheitlichen Ansprechpartner direkt und verschlüsselt zu kommunizieren.
Informationen zur EU-DLR auf service-bw
Herkömmliches Verfahren
Selbstverständlich können Sie auch wie bisher direkt mit den zuständigen Ämtern und Behörden in Kontakt treten und Ihr Anliegen abwickeln.
Die Verfahren nach der EU-DLR, für die eine Zuständigkeit des Landratsamtes Göppingen besteht, finden Sie in der unten stehenden Tabelle. Nähere Informationen zu den Dienstleistungen können Sie unter den aufgeführten Links erhalten: