Umweltschutzamt
Aufgabe des Umweltschutzamtes ist der Schutz und die Erhaltung einer intakten Umwelt. Dies betrifft die Umweltmedien Wasser, Boden, Luft, Klima, Tiere, Pflanzen und Landschaft. Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen rechtlichen und fachlichen Fragen des Umweltschutzes.
Unsere Aufgaben
Naturschutz, Jagd, Wildtierbeauftragter
Naturschutz
- Schutzgebiete: Ausweisung und Überwachung von Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmalen
- Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen
- Artenschutz
- Beteiligung bei Eingriffen in Natur und Landschaft
- Finanzielle Förderung der Landschaftspflege
- Beratung zu Schutzmaßnahmen sowie Entwicklung und Pflege von Biotopen
Jagd
- Ausstellung von Jagdscheinen
Formulare und Informationen - Bestellung von Wildtierschützer*innen und Wildschadensschätzer*innen
Formulare und Informationen - Führung der Jagdstatistik, Wildtierportal
Formulare und Informationen
Merkblätter, Flyer und allgemeine Informationen:
Wildtierbeauftragter
- Information, Beratung und Unterstützung in Fragen des Umgangs mit Wildtieren (auch im Siedlungsbereich) und der Gestaltung von Wildtierlebensräumen
- Unterstützung, Koordination und Begleitung der Entwicklung und Umsetzung von Jagd- und Hegekonzeptionen sowie von Maßnahmen im Bereich des Wildtiermonitorings
- Ansprechpartner für Jagdpächter*innen, Wildtierschützer*innen, Jagdgenossenschaften oder Eigenjagdbesitzer*innen
- Vermitteln von Kontakten sowie Förderung des Austauschs zwischen den im Bereich des Wildtiermanagements Tätigen, Aufbau eines Netzwerks von Ansprechpersonen mit speziellen Qualifikationen
- Förderung der Verbreitung wildtierökologischer Kenntnisse
- Aufarbeitung/Pflege der Bestandsdaten im GIS
Klimaschutz und Klimawandelanpassung
- Umsetzung der Klimaschutzkonzeption
- Konzeptionierung "Klimaneutrale Verwaltung 2040"
- Erstellung einer Klimawandelanpassungsstrategie
- Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz
- Landkreisweites Energie- und Klimaschutzcontrolling
- Pflege des Netzwerkes der im Klimaschutz aktiven Akteure
- Koordinierung der Aktivitäten
Bodenschutz, Altlasten
Bodenschutz
- Bodenverwertung (Auffüllungen, Rekultivierungen, Bodenverbesserungen): Beratung, Bewertung, Überwachung
- Maßnahmen zum Schutz, zur Sicherung und zur Sanierung von Böden
- Vorsorgender Bodenschutz
- Überwachung von Steinbruchverfüllungen, Kompostplätzen und Grüngutsammelstellen
- fachtechnische Überwachung der Deponien im Landkreis Göppingen
Altlasten
- Erteilung von Altlastenauskünften
- Führung des Bodenschutz- und Altlastenkatasters
- Erfassung, Erhebung, Erkundung, Bewertung, Sanierung und Sicherung von Altlasten einschließlich Förderung
- Überwachung von Altablagerungen
- Grundwasserschadensfälle bei aktiven Betrieben
Wasser und Abwasser
Gewässer und Hochwasserschutz
- Benutzung von Gewässern (Ausleiten, Aufstauen, Absenken, Entnehmen von Wasser, Einleiten und Einbringen von Stoffen)
- Unterhaltung und Ausbau von oberirdischen Gewässern
- Fachliche Abgrenzung von Überschwemmungsgebieten
- Hochwasserschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern
Abwasser
- Abwasseranlagen und Sammelkläranlagen
- gewerbliche Abwasserbeseitigung
- Regenwasserbehandlung
- Abwasserabgabe
Grundwasser und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Benutzung von Grundwasser (Absenken, Entnehmen von Wasser, Einleiten und Einbringen von Stoffen)
- Ausweisung und Überwachung von Wasser- und Quellschutzgebieten
- Prüfung und Überwachung von Erdaufschlüssen, Bohrungen und von Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme
- Überwachung von Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Umschlagen von wassergefährdenen Stoffen
Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Abfall
Immissionsschutz, Arbeitsschutz
- Beschwerden über Lärm, Luftverunreinigungen, Gerüche etc.
- Durchführung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (inkl. Abfallentsorgungsanlagen)
- Technischer und sozialer Arbeitsschutz
- Überwachung von Gewerbebetrieben
Abfall
- Beseitigung von Autowracks und wilden Müllablagerungen
- Überwachung kommunaler Kompostplätze
- Beförderungserlaubnisse für gefährliche Abfälle
- Anzeigen zur Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen
Merkblätter
Allgemeine Informationen
Endlagersuche für radioaktive Abfälle
Am 25.04.2022 fand eine virtuelle Informationsveranstaltung zum Prozess der Atommüll-Endlagersuche statt.
Im Folgenden finden Sie zwei Präsentationen, die bei der Veranstaltung vorgetragen wurden:
- "Die Endlagersuche in Deutschland" (PDF,1,4 MB)
Präsentation des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) - "Aktueller Stand der Endlagersuche" (PDF,2,3 MB)
Präsentation der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
Im Rahmen der Infoveranstaltung wurde auf verschiedene weiterführende Informationsquellen hingeweisen:
- "Zwischenbericht Teilgebiete"
Interaktive Karte mit Suchfunktion. - Öffentliche Sitzungen des Planungsteams Forum Endlagersuche
Das Planungsteam Forum Endlagersuche tagt alle vier Wochen öffentlich. Dabei wird der aktuelle Arbeitsfortschritt zur Methodenentwicklung zur Standortwahls und zur Vorbereitung des Forums Endlagersuche präsentiert. Sie können sich zu den Sitzungen anmelden. - Forum Endlagersuche
Aktueller Stand des Endlagersuchverfahrens und der Methoden. Öffentliche Veranstaltung am 20. und 21. Mai 2022. Anmeldung über die Seite. - Onlineforum der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
Diskussionsplattform zum Methodenvorschlag. - Infoplattform zur Endlagersuche
Informationsseite des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für kommunale Gebietskörperschaften.
Weitere Informationen
Verfahrenshandbuch für Vorhaben zur Gewinnung von Strom oder Wärme aus Wasserkraft und Erdwärme nach § 11a Absatz 3 WHG
§ 11 a Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) verpflichtet sog. einheitliche Stellen zur Erstellung und Veröffentlichung eines Verfahrenshandbuches für Träger von Vorhaben zur Errichtung und den Betrieb sowie zur Modernisierung von Anlagen zur Nutzung von Wasserkraft und von Vorhaben zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme. Diese Verpflichtung gilt nicht für Vorhaben, für die ein bergrechtlicher Betriebsplan erforderlich ist.
Ziel dieser Verpflichtung ist es, dass Projektentwickler*innen und Bürger*innen, die in erneuerbare Energie investieren möchten, den Ablauf der Zulassungsverfahren und die rechtlichen Rahmenbedingungen leichter verstehen können.
Als einheitliche Stelle im Sinne dieser Regelung gelten in Baden-Württemberg die nach § 82 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) zuständigen Wasserbehörden. Das Landratsamt Göppingen ist als untere Wasserbehörde damit einheitliche Stelle und grundsätzlich für die Zulassung der oben genannten Vorhaben im Landkreis Göppingen zuständig. In Einzelfällen (z.B. bei Wasserkraftanlagen, deren Rohwasserkraft 1.000 Kilowatt übersteigt) ist das Regierungspräsidium Stuttgart als höhere Wasserbehörde nach § 82 Absatz 2 WG sachlich zuständig.
Das Land Baden-Württemberg hat ein einheitliches Muster-Verfahrenshandbuch erarbeitet und den Wasserbehörden zur Verfügung gestellt. Dieses Musterhandbuch macht sich das Landratsamt Göppingen als untere Wasserbehörde/einheitliche Stelle zu eigen.
Das Muster-Verfahrenshandbuch finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Verfahrenshandbuch für die Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen nach der 4. BImSchV
Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat ein Verfahrenshandbuch für Biogasanlagen gemäß § 10 Absatz 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II-Richtlinie) erstellt.
Das Verfahrenshandbuch stellt das Verfahren zur immissionsschutzrechtlichen Zulassung von Biogasanlagen in Baden-Württemberg dar. Es richtet sich in erster Linie an Projektträger im Bereich von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Biogasanlagen. Dies sind die im Anhang 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aufgeführten Biogasanlagen.
Das Landratsamt Göppingen ist als untere Immissionssschutzbehörde einheitliche Stelle und grundsätzlich für das Genehmigungsverfahren zuständig. In Einzelfällen ist gemäß § 2 Absatz 1 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung des Landes Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
Das Verfahrenshandbuch finden Sie auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg unter "Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen".
Gebühren
Datenschutzinformation
Information zur EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) (PDF,214 KB)