Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landratsamt Göppingen ist bemüht, seine Websiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Websites des Landkreises Göppingen:

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannten Websiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
    • Einige PDF-Dokumente sind nicht oder noch nicht vollständig barrierefrei gemäß BITV 2.0. Insbesondere betrifft dies ältere Dokumente und Dokumente von Drittanbietern. Auf letztere haben wir keinen Einfluss. Wir weisen jedoch die Drittanbieter auf diesen Mangel hin und wirken drauf ein, dass uns eine barrierefreie Version zur Verfügung gestellt wird. Bei Aufträgen an Agenturen ist eine barrierefreie Version Bestandteil des Auftrags. Die nicht barrierefreien Inhalte in PDF-Dateien können sehr vielfältig sein: z. B. fehlende Alternativtexte bei Bildern, fehlende Überschriftenformatierungen oder fehlender Tagbaum. Durch nachträgliches Taggen versuchen wir solche Dokumente zumindest teilweise zugänglich zu machen.
    • Ältere Videos sind nicht barrierefrei. Die Herstellung barrierefreier Videos richtet sich nach den gesetzlichen Fristen. Bei Videos, die uns von Dritten zur Verfügung gestellt werden, haben wir keinen Einfluss auf die Barrierefreiheit.
  • b) Unverhältnismäßige Belastung
    Aufgrund des sehr hohen Aufwands für die barrierefreie Umgestaltung von mehreren Tausend PDF-Dokumenten wurden diese unter Beteiligung der Kreis-Behindertenbeauftragten zunächst priorisiert. Die Bearbeitung der PDF-Dateien mit Unterstützung durch externe Dienstleister muss im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen über einen längeren Zeitraum verteilt werden.
    Die barrierefreie Gestaltung von PDF-Dokumenten, deren Inhalte nicht oder nur mit einem immensen Aufwand barrierefrei umgesetzt werden können, wie z. B. umfangreiche Berichte, Handbücher, Broschüren oder Vortragsfolien, stufen wir als unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG ein. Insbesondere trifft dies dann zu, wenn diese Dokumente nur temporär bereitgestellt werden.

    Bewertungskriterien der Einzelfallprüfung:
    • Zusammensetzung und Größe der Zielgruppe
    • Wichtigkeit des Dokuments für die Zielgruppe
    • Häufigkeit des Abrufs (anhand der Webstatistik)
    • Voraussichtlicher Zeitaufwand für die Erstellung einer barrierefreien Version bzw. voraussichtliche Kosten für externe Dienstleister
  • c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
    Newsletter, Online-Karten, Inhalte Dritter

Der Landkreis Göppingen arbeitet kontinuierlich daran, Webseiten und Dokumente in einer barrierefreien Form anzubieten. Inhalte (hier insbesondere PDF-Dokumente), welche vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden, werden rückwirkend nicht barrierefrei gemacht. Ausnahme sind Inhalte, welche für aktive Verwaltungsverfahren notwendig sind. Darunter verstehen wir z. B. Formulare. Unser Formularangebot stellen wir Schritt für Schritt barrierefrei zur Verfügung.
Wir veröffentlichen keine PDF-Dateien aus eingescannten Dokumenten, die für Screenreader nicht erschließbar sind.

Für die nicht barrierefreien Inhalte bieten wir derzeit keine barrierefreien Alternativen an. Sie können jedoch unter den genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir Ihnen zu Ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Darüber hinaus helfen uns Ihre Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstellt am: 23.09.2019

Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Barrierefreiheitsanforderungen anhand einer durchgeführten Selbstbewertung, teilweise mit Unterstützung externer Dienstleister.
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft und aktualisiert am: 07.10.2024

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Über das nachfolgende Kontaktformular können Sie uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte einholen:

/

Alternativ können Sie sich auch unter folgenden Kontaktdaten an die zuständige Stelle werden:

Hauptamt
Abteilung Informationstechnik (IT)
Tel. 07161 202-1147
E-Mail: it@lkgp.de

Tina Schwenk
Kreisbehindertenbeauftragte
Landratsamt Göppingen
Lorcher Str. 6
73033 Göppingen
Telefon: 07161 202-4027
E-Mail: t.schwenk@lkgp.de
Webseite: www.landkreis-goeppingen.de/kreisbehindertenbeauftragte

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.
 
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
 
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
 
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Erstellung dieser Seite

Diese Erklärung wurde durch das Landratsamt Göppingen auf der Grundlage der Mustererklärung der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes /L-BGG-Durchführungsverordnung - L-BGG-DVO) vom 11. Dezember 2019 erstellt erstellt und gemäß der Mustererklärung mit Stand Januar 2024 der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg angepasst.